Finanzen Geradezu ideal

Zum Artikel „So sichern sich Unverheiratete beim Hauskauf ab“ (TV vom 2./3. Oktober) schreibt Prof. Dr. Matthias Lehmann:

Der Beitrag ist verwirrend. Die zugrunde liegenden Quellen Dominik Hüren (Bundesnotarkammer) und Jörg Sahr (Zeitschrift Finanztest) beweisen fehlendes Verständnis der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Rechtsform ist sowohl für Ehepaare als auch für Unverheiratete geradezu ideal. Die Folgen von Scheidung, Geschäftsunfähigkeit (zum Beispiel Demenz), Tod und Erbgang (hier gilt die Sondererbfolge) richten sich nach dem Gesellschaftsrecht/Gesellschaftsvertrag und nicht nach dem Persönlichkeitsrecht der Ehegatten beziehungsweise Partner.

Wir haben unser Eigenheim 1986 im Wege einer GbR erworben auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages von eineinhalb Seiten. Wir hatten damals weder beim Notar noch beim Finanzamt, bei der Bank und dem Grundbuchamt irgendwelche Schwierigkeiten. Diese glauben die Herren Hüren und Sahr heute erkennen zu müssen.

Prof. Dr. Matthias Lehmann, Konz

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