GESELLSCHAFT

Zum Leserbrief "Traumatische Erlebnisse, psychische Narben" (TV vom 1./2. November):

Der Leserbrief von Dr. Michael Rolffs aus Daun zur Berichterstattung über sexuellen Missbrauch muss in einem wichtigen Punkt korrigiert werden: Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz sehen ausdrücklich vor, dass ein Betroffener, der die 5000 Euro an Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, beantragt, zusätzlich auch Kosten für Psychotherapie beantragen kann. Und zwar für 50 Stunden und nach den gleichen Kriterien, die auch für die Zahlung durch eine Kasse gelten. Diese sind: Die Therapie ist erforderlich (wird aber aus irgendeinem Grund nicht von der Kasse bezahlt), die Therapie wird durch eine approbierte Person ausgeführt, und sie wird bezahlt nach dem Stundensatz, der auch für Kassen gilt. Jeder Antragsteller wird auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen. Die Einschätzung von Dr. Rolffs, die Entschädigung reiche nicht annähernd für die Finanzierung, ist also falsch. Vielmehr werden die Kosten für die Therapie zusätzlich zu den 5000 Euro bezahlt. Dr. André Uzulis, Bistum Trier, Pressesprecher

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