Gesellschaft

Zum Artikel "Ein Stammzell-Urteil und seine Folgen" (TV vom 16. Oktober):

In diesem Beitrag werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema behandelt. Die wichtigste Frage aber fehlt: "Warum hat der Europäische Gerichtshof die Patentierung embryonaler Stammzellen verboten?" Doch wohl, weil es hier um die Menschenwürde und die Unantastbarkeit menschlichen Lebens geht. Die embryonale Stammzelle enthält bereits den ganzen Menschen und ein Eingriff bedeutet seine Tötung. Professor Brüstle ist das egal - wenn nur die Kasse stimmt durch das Patent, das die Tötung legalisieren würde. Sein Ziel, unheilbare Krankheiten damit therapieren zu können, heiligt nicht das Mittel der Tötung anderer Menschen. Auch die Nazis haben in dieser Richtung schon Versuche unternommen. Der Europäische Gerichtshof hat damit zu Recht das Patentierungsverbot ausgesprochen. Der Artikel ist somit unvollständig, einseitig und tendenziös und fordert zum Widerspruch heraus. Helga Theisen-Weiser, Trier

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