GESUNDHEIT

Zum Artikel "Fluglärm schadet Herzpatienten" (23./24. August):

Die Studien von Dr. Schmidt und Prof. Münzel von der Uniklinik Mainz belegen eindeutig: Fluglärm, besonders in der Nacht, aber auch am Tage, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung und verstößt gegen das Grundgesetz, Art. 2, Abs. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Dr. Margarethe Huschens, Trierweiler

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