Gesundheit

Zum Artikel "Prämie statt Patientenwohl? Kritik an Bonusverträgen für Chefärzte" (TV vom 26. November):

Die Bezirksärztekammer unter Leitung ihres neuen Präsidenten Dr. Matheis stellt sich ihrer Verantwortung. Paragraf 2 der ärztlichen Berufsordnung schreibt ausdrücklich fest: "… Insbesondere dürfen sie (Anm.: die Ärzte) nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen …" Bonuszahlungen belohnen die Einhaltung von Zielvorgaben. Nach meiner Kenntnis werden sie in keiner Klinik ausschließlich an Mitarbeiterzufriedenheit und Qualität festgemacht, sondern immer auch am wirtschaftlichen Erfolg einer Abteilung. Dr. Matheis hat zu Recht darauf hingewiesen, dass dies problematisch ist. Inzwischen hat die Bundesärztekammer eine Stelle eingerichtet, bei der alle Ärzte ihre Arbeitsverträge auf ihre Vereinbarkeit mit der ärztlichen Berufsordnung überprüfen lassen können. Der dargestellte Konflikt wurzelt in der Finanzierung unseres Gesundheitssystems. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht jedem Patienten eine individuelle Behandlung auf "Facharztstandard" zu. Krankenhäuser sind seit dem Krankenhausfinanzierungssystem anderen Wirtschaftsunternehmen gleichgestellt. Sie haben das gleiche Konkursrisiko und als personal- und technikintensive Unternehmen hohe Festkosten. Die diagnosebezogenen Entgelte (DRG) und die Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) sind ärztlich veranlasst. Diese ärztlichen Entscheidungen bestimmen daher das Betriebsergebnis entscheidend. Damit ist der Krankenhausarzt zum Unternehmer geworden. Er kann sich auch in unserem Finanzierungssystem ethisch einwandfrei verhalten. Dies ist aber schwieriger geworden. Insbesondere beim wirtschaftlichen Misserfolg seiner Klinik, aber auch bei Habgier oder Geltungssucht, begünstigt ein Bonussystem Entscheidungen eines Arztes zum Nachteil des Patienten. Dr. Clemens Drobig, Trier

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