Gesundheit

Zum Artikel "Selbstzahler-Leistungen bringen laut Krankenkassen meist nichts" (TV vom 13. Juli):

Die gesetzlichen Kassen müssen nicht alles bezahlen, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Nach §§ 12 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Demnach müssen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Immer wieder werden sogenannte Igel-Leistungen (kostenpflichtige Behandlungen) von Krankenkassen, Presse und Verbraucherzentralen angeprangert. Bei Arbeitsunfällen sieht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung vor, die medizinische Versorgung/Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln zu erbringen. Eine innovative Arthrose-Therapie ist beispielsweise die Kernspinresonanztherapie (MBST), die auch bei dem Trierer Rollstuhlbasketballer Dirk Passiwan zur Beschwerdefreiheit führte. Der Volksfreund und andere Medien berichteten darüber (der Entwickler und Hersteller der MBST-Kernspin-Therapie hat erneut die Auszeichnung als Top-Innovator des deutschen Mittelstandes erhalten). Die Kosten werden gerade bei problematischen und langfristigen Behandlungen von einigen Berufsgenossenschaften übernommen und führten oft zum Erfolg. Ebenso ist die intra-artikuläre Therapie mit Hyaluronsäure laut Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) vom November 2015 ein wichtiger Bestandteil der konservativen Arthrosetherapie. Sie hat schon manche Prothese verhindert oder zumindest hinausgezögert und auch mir selbst wieder zu beschwerdefreiem Gehen verholfen. Naturheilkunde ist mehr denn je gefragt. So schwört Nationalmannschaftsarzt Dr. Müller-Wohlfahrt wie bereits sein Vorgänger Prof. Dr. Heinrich Heß auf Infiltrationen mit homöopathischen Komplexmitteln bei Muskelverletzungen bei verletzten Sportlern. Nicht zu vergessen die Blut egeltherapie, die auch in renommierten Kliniken, wie der Charité in Berlin, angewandt wird und die Eigenblutbehandlung, ebenso die Stoßwellentherapie zur Behandlung hartnäckiger Fersenschmerzen oder von Sehnenansatzreizungen. Warum soll ich solche etablierten Therapien nicht dem interessierten Patienten unter Mitgabe von Informationsmaterial (meist aus der Ärztezeitung oder Fachzeitschriften) vorstellen? Dr. med. Peter Krapf, Trier

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