Gierige Manager, gieriger Staat

Zum Urteil im Fall Zumwinkel (TV vom 27. Januar):

Mag sein, dass ein angeblicher Verfahrensfehler Klaus Zumwinkel vor einer Haftstrafe bewahrte, da die hinterzogene Summe unter eine Million Euro rutschte. Man kann sich im vorliegenden Fall ruhig einmal die Frage stellen, wer denn geldgieriger ist, Herr Zumwinkel oder unser Staat? Laut Aussagen Zumwinkels stammte das nicht versteuerte Geld aus geerbtem Vermögen, das er zur Verschleierung seines Privatvermögens nach Liechtenstein transferierte. Auf dieses Geld, was sicherlich schon besteuert wurde, will der Fiskus nochmals Steuern (Kapitalsteuern) erheben. Die Besteuerung auf Kapitalerträge, aber auch die Mehrwertsteuer auf Benzin und Heizöl, was ja auch schon der Mineralölsteuer unterliegt, ist nicht gerechtfertigt und stellt in meinen Augen eine "Mehrfachsteuer" dar. Die Gier von einzelnen Managern muss dann auch von einem gierigen Staat toleriert werden. Ich wünsche Herrn Zumwinkel noch viele schöne Jahre in seiner mediterranen Wahlheimat und unserem Staat eine maßvollere Steuerpolitik!

Manfred Kloep, Gerolstein

justiz

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