Gleiches Recht für alle

Zum Artikel "Lebenspartnerschaft als Kündigungsgrund" (TV vom 6. Oktober):

Sollte man katholisch-amtskirchlich nicht die Realität sehen und zur Kenntnis nehmen, dass heute fast jede zweite Ehe geschieden wird? Daran kann man auch nichts ändern, indem man versucht, Ehepartnern in Arbeitsverhältnissen bei religiösen Trägern Schwierigkeiten zu machen.

Zudem sollten doch alle Bürger unseres Landes gleichberechtigt sein und auch arbeitsrechtlich gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie verheiratet, geschieden, wiederverheiratet oder schwul oder lesbisch sind.

So wäre es vielleicht an der Zeit, Religionsgemeinschaften, egal wie sie sich nennen, staatlicherseits keine arbeitsrechtlichen Sonderrechte und Sonderkonditionen mehr einzuräumen, sondern sie zu verpflichten, die doch guten, allgemeingültigen Gesetze des Arbeitsrechts anzunehmen und zu respektieren.

Die Bediensteten dort sollten neben gleichen Pflichten auch gleiche Rechte wie andere Bundesbürger haben. Auch für Kündigungen müsste das gelten.

Eine Gleichbehandlung kann auch schon deswegen gefordert werden, weil die meisten Organisationen in kirchlicher Trägerschaft doch bis zu fast hundert Prozent aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.

Amtskirchlich sollte man auch über die Verweigerung des kirchlichen Segens bei Wiederverheiratungen nachzudenken versuchen, die doch nicht mit Jesus und dem Evangelium zu begründen ist.

Da ist die evangelische Kirche uns Katholiken doch um einiges voraus, und es gibt schon Katholiken, die auf den kirchlichen Segen nicht verzichten wollen und bei Wiederverheiratung sogar zur evangelischen Kirche konvertieren.

Mehr erkennbar wirklich christliche Einstellung dürfte der Glaubwürdigkeit unserer katholischen Kirche sicherlich gut tun.

Josef Berens, Rommersheim

katholische kirche

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