Grobe Ungerechtigkeit

Soziales

Zum Leserbrief "Vergessene Pensionen" (TV vom 15. November):
Ich stimme Bernhard Schneider zu, bis auf ein entscheidendes Wort, nämlich "bis 1952". Hier muss es heißen "ab 1952", denn die Nachkriegsjahrgänge sind nicht von der abzugsfreien Frühverrentung ab 63 betroffen. Diese Jahrgänge ab 1948 haben erst die Rente mit 67 hinnehmen müssen und dann noch, dass sie nicht in den Vorzug der abzugsfreien Frührente kommen. Obwohl viele 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, werden lebenslang hohe Abschläge für ihre Rente mit 63 Jahren fällig.
Auf mein Schreiben haben die SPD-Politikerinnen Dreyer und Nahles nicht geantwortet, die CDU hat mit einer Stichtagsregelung argumentiert. Diese Politiker sind bei der letzten Wahl abgestraft worden für grobe soziale Ungerechtigkeit; zahlen sie doch selbst nicht in die Rentenkasse ein, in die sie großzügig greifen, um ihre Klientel zu bedienen.
Sophia Collin
Trier

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