Grundgesetzlich garantiert

Justiz

Zu den Artikeln "Trierer Staatsanwältin in der Klemme" und "Kurzer Kommentar mit gravierenden Folgen" (TV vom 14./15. Juni) sowie "Wir geben keine Ruhe" (TV vom 10./11. Juni) und zum Leserbrief "Zweierlei Maß":
Es ist nicht das erste Mal, dass Mitarbeiter der Justiz durch Kommentare ihrer privaten Facebook-Profile in die Bredouille geraten. Solche Kommentare finden sich alltäglich tausendfach, und im Kontext der Flüchtlingspolitik gehört dieser Kommentar bestimmt noch zu den harmloseren. Wenn hinter dem sogenannten Hasskommentar jedoch eine Staatsanwältin steckt, kommt dem eine ganz besondere Brisanz zu.
Eine Staatsanwältin kritisiert also die Haltung von Aktivisten, welche gegen die Abschiebung einer Familie protestieren, und es wird daraufhin eine mögliche Voreingenommenheit in einem Fall ins Spiel gebracht, der nur einen Anknüpfungspunkt hat: die ethnische Abstammung der abgeschobenen Familie mit dem Beschuldigten. Es ist vollkommen absurd, einen Zusammenhang zwischen den Äußerungen hinsichtlich der Abschiebungsgegner und dem mutmaßlichen "Enkeltrickbetrüger" zu sehen. Sähe man diesen, müsste man der Staatsanwältin Rassismus unterstellen, denn außer der ethnischen Zugehörigkeit findet sich keine Gemeinsamkeit zwischen der Abschiebung und dem Prozess.
Ein solcher Kommentar ist für eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft unpassend, denn es schadet dem Ansehen der gesamten Behörde, das ist keine Frage. Ich sehe jedoch in diesem Fall nur eine öffentlichkeitswirksame Möglichkeit, mit der Abschiebungsgegner und Befürworter der Flüchtlingspolitik ihrer Wut gegen die unzähligen kritischen Kommentare freien Lauf lassen können.
Eine diesbezüglich kritische Äußerung einer Vertreterin der Staatsanwaltschaft ist dafür prädestiniert. Das hätte sie sich, als Vertreterin des Staates Rheinland-Pfalz, welcher offensiv, auch im Bundesrat, Abschiebungen verhindert und sich für die Aufnahme von Asylbegehrenden einsetzt, besser sparen sollen. Der Leitende Oberstaatsanwalt hat jedoch richtigerweise eine Ersetzung der Staatsanwältin in dem Verfahren abgelehnt.
Sébastien Bollmann
Igel

Wenn sich jemand als Leserbriefschreiber dermaßen für die Interessen der Kreisverwaltung, Verwaltungsgerichte und Polizei einsetzt, so sollte er doch ganz besonders auf eine korrekte Darstellung der Gegebenheiten achten!
1.) Die Staatsanwältin hat sehr wohl in ihrer Äußerung den Bezug zu Fatmir Memedov und seiner Familie hergestellt, als sie auf der eigens für seine Rückkehr eingerichteten Facebook-Seite folgenden Post veröffentlichte:
"Ich würde sehr empfehlen, dass die freundlichen Damen und Herren Aktivisten die abzuschiebenden Intensivtäter und Terroristen bei sich zu Hause aufnehmen und vollumfänglich für deren Handeln haften. Dann ist doch alles gut."
Diesen offensichtlichen Bezug hat sie dann erst später, nachdem der Generalstaatsanwalt aktiv geworden ist, relativiert.
2.) Frau Boné-Leis hat mitnichten irgendjemandem "Gestapo-Methoden" vorgeworfen. Sie hat lediglich geäußert, dass sie diese Art der Abschiebepraxis an Gestapo-Methoden erinnert. Ein riesiger Unterschied, den man doch bitte nicht einfach verdrehen sollte!
Ihre Erinnerung bewegt sich mit dieser Aussage im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit. Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen scharf zu kritisieren, gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit. (siehe aktuell: Fall Huonker, Saarland)
Markus Schmidt
Trier

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