Politik Haarsträubende Argumente

Zum Artikel „Gegenwind für Vorstoß zur Wahlrechtsreform“ und zum Kommentar „Das Trauerspiel geht weiter“ (TV vom 16./17. November) schreibt Dieter Hardes:

Werner Kolhoff schreibt von einem Trauerspiel: Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament nach der letzten Bundestagswahl auf eine Rekordgröße von 709 Abgeordneten gewachsen. Ungeachtet der höheren Kosten für die Steuerzahler wollen die Parteien der großen Koalition nichts verändern. Die Argumente sind haarsträubend. Der Vorschlag von drei Oppositionsparteien, die Zahl der Wahlkreise zu senken, werde dazu führen, dass eine angemessene Repräsentanz durch die direkt gewählten Abgeordneten nicht mehr gewährleistet sei, so der Justiziar der CDU. Auch ein SPD-Abgeordneter pflichtete bei, eine Kürzung bei den Direktwahlkreisen bedeute eine Kürzung der direkten Demokratie.

Dem ist entschieden zu widersprechen: Mehr Mandate im Parlament bedeuten nicht zwingend mehr Demokratie, sie dienen nicht vorrangig dem Interesse des Staates, sondern erfordern erheblich höhere Ausgaben. Nach Art. 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien als demokratische Interessenvertreter des Volkes, nicht primär im Eigeninteresse.

Welche Lösungen im Sinne effizienter Staatsfinanzen sind möglich?

Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise scheitert offenbar am Besitzstandsdenken großer Parteien, denn Parteien brauchen keine „Duz-Verhältnisse“ zwischen Wählern und Mandatsträgern. Die Zuteilung von Überhangmandaten könnte durch weniger Sitze gemäß Zweitstimmen-Verhältnissen ausgeglichen werden. Zudem wäre eine Verrechnung von Mandaten zwischen Landesverbänden möglich.

Dieter Hardes, Trier

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