Leserbrief Warum können die Angaben nicht in Papierform gemacht werden?

Grundsteuererklärung

Zu den Artikeln „Liebes Finanzamt, ich versteh‘ dich nicht!“, „Jede Menge Probleme wegen Grundsteuererklärung“, „Grundsteuererklärung: Was man wissen muss“ (alle TV vom 12. Juli), „So schaffen Sie leicht die Grundsteuererklärung““ (TV vom 21. Juli),  „Fragen und Antworten zur Grundsteuer“ (TV vom 25. Juli) und anderen:

Aus meiner Sicht sind folgende Feststellungen zur beabsichtigten Abwicklung der Datenerfassung für die Grundsteuerreform zu treffen:

1) Es werden – per Papier mit der Deutschen Bundespost – Anforderungen zur Erhebung von Daten versendet, die bereits die allerwichtigsten Eckpunkte der Grundstücke und der Gebäude beinhalten.

Hier ist – es darf gestaunt werden – sogar der Bodenrichtwert angegeben. Alle diese Angaben liegen also nachlesbar vor. Warum ist es nicht möglich, die etwaigen zusätzlichen Fragen ebenfalls per Papier zu stellen und um Rückantwort zu bitten? Geht es um die dann zu leistende Arbeit in der Finanzverwaltung?

2) Man muss sich das folgende mal richtig vor Augen führen. Der Steuerzahler ist kaum imstande, an ein Formular zu kommen. Um dies in wenigen Fällen eventuell doch zu erreichen, wird er auf dem Finanzamt geprüft, ob er geeignet ist, ein Formular der Finanzverwaltung in Deutschland – hier Rheinland-Pfalz–  in die Hände nehmen zu dürfen, um sich sukzessive durch die Fragen zu lesen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sollte gegenüber der Finanzverwaltung mal ein Machtwort sprechen.

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