Höchst erbärmlich

Was sind das für Menschen, die das Kreuz, welches in langer Tradition im Gerichtssaal in Trier gegenwärtig war, abhängen und nicht mehr sehen wollen? Nun beobachte ich, dass sich viele Christen gegen diese Aktionen richten.

Darauf reagieren die betreffenden Personen mit dem Schild "von Respekt vor der grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit getragenen Entscheidung". Ich frage mich: Bedeutet die "grundgesetzliche Verankerung der Religionsfreiheit" ein imperatives Mandat, das Zeichen eines Kreuzes im Gerichtssaal zu entfernen? Ich erinnere mich: Das haben wir alles schon einmal gehabt; während meiner Jugend (Nazizeit) musste das Kreuz sogar aus den letzten Dorfschulen verschwinden. Nun denn, wenn die "grundgesetzliche Verankerung der Religionsfreiheit" soweit getrieben wird, wie lange kann man es dann noch ertragen, dass im Wappen von Rheinland-Pfalz das "Trierer Kreuz" geführt wird? Also weg damit! Diese Aktion kann meines Erachtens als höchst erbärmlich benannt werden, denn auch sie, die das Kreuz nicht mehr akzeptieren, werden letztendlich nicht am Kreuz vorbeikommen. Ich möchte empfehlen, einmal in den Korintherbrief zu schauen, was schon Paulus im 1. Kapitel, Vers 18-25 sagt. Wenn viele Christen sich gegen diese Aktionen wenden, dann kann es auch für die Justitia ein "Kreuz mit dem Kreuz" werden. Br. Niketius Munkler, Barmherzige Brüder von Maria-Hilf, Koblenz

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