Verbraucher Im wahrsten Sinne wertvoll

Zum „Volksfreund-Sommertipp: Wer plant, parkt besser und billiger“ (TV vom 24. Juni) schreibt Lothar Pelzer:

Zu Ihrem im wahrsten Sinne wertvollen Beitrag mit Tipps zu Parkgebühren an Flughäfen, insbesondere am Flughafen Hahn, kann ich den Tipp der Verbraucherzentrale aus eigener, sehr ärgerlicher Erfahrung nur unterstreichen und belegen.

Mitte April 2019 hatten wir unser Fahrzeug auf dem Parkfeld P 3 des Flughafens Hahn für eine einwöchige Urlaubsreise abgestellt, ohne vorher gebucht zu haben. Auf dem Ticket notiert: der Zeitpunkt der Einbuchung um 11 Uhr, Preis für eine Woche 49,50 Euro. Als wir nach einer Woche Urlaub auf den Flughafen Hahn um 18 Uhr zu unserem Wagen zurückkehren und ausstempeln wollen, verlangt der Kassenautomat den doppelten Preis in Höhe von 99 Euro. Auch sofortiges Reklamieren nach erneutem Rückmarsch zum Terminal am Schalter des Flughafens – deren Mitarbeiter bereits des Öfteren mit dieser an Wucher grenzenden Regelung konfrontiert wurden – half nichts. Wir mussten die 99 Euro zahlen, wir wären ansonsten nicht aus dem Gelände herausgekommen. Auch die Reklamation, dass keinerlei Hinweis am Kassenautomaten auf die Zahlung einer kompletten weiteren Woche bei kurzzeitiger Überschreitung angebracht sei, blieb erfolglos. Angeblich – so die Mitarbeiter – sei dies eine Regelung der neuen Betreibergesellschaft. Also auch kurzzeitige Überschreitung der eingestempelten Ticket-Uhrzeit innerhalb eines Wochenurlaubs zwingt bereits zum Zahlen einer weiteren vollen Parkwoche – unglaublich, aber wahr. Man sollte bei Buchung darauf achten, wann der Rückflug erfolgt. Unsere mitgebrachte Urlaubsfreude war jedenfalls erst mal dahin.

Lothar Pelzer, Trier-Ruwer

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