Juristen-Mätzchen

Zum Artikel "Jagdgegner muss Jäger in seinem Wald dulden" (TV vom 21. Januar):

Da kauft sich doch tatsächlich der Rechtsanwalt Günter Hermann aus Baden-Württemberg zwei Waldgrundstücke in Langsur und will dann per Gerichtsbeschluss darauf die Jagd verbieten lassen. Ein Schelm wohl, wer hinter dieser Advokatentaktik den Versuch, auf kaltem Wege ein allgemeines Jagdverbot in Deutschland zu erreichen, vermutet!

Nicht ohne Grund ist bei uns die Jagd an ein zwangsgenossenschaftliches Reviersystem und an zusammenhängende Flächenmindestgrößen gebunden. Was würde geschehen, wenn die von Herrn Hermann bis zum Europäischen Gerichtshof bemühten Gerichte ihm auf den Leim gegangen wären? Die organisierten Jagdgegner würden ihm ein Denkmal setzen, denn sie würden dann deutschlandweit in den Jagdrevieren geschickt verteilt Einzelflächen kaufen und hierauf die Jagd untersagen.

Die Voraussetzung der zusammenhängenden Flächenmindestgröße wäre nicht mehr gegeben, und im gesamten bisherigen Jagdbezirk wäre die Jagd somit verboten.

Also, liebe Grundbesitzer in Langsur und anderenorts, Vorsicht! Mit solchen Juristen-Mätzchen kann man die Jagd abschaffen - und dann?

Horst Kahren, Kenn

urteil

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