Justiz

Zum Artikel "Trierer Baumunglück: Gärtner wegen fahrlässiger Tötung verurteilt" (TV vom 29. November) diese Meinungen:

Kunduz: Ein deutscher Oberst fordert mehrfach das gezielte Bombardement in Afghanistan, mit bekannt tödlichem Ausgang. Einen Schuldigen darf es nicht geben. Die Generalbundesanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein. Der ungemein befähigte Oberst wird später zum Brigadegeneral befördert. Trier: Ein kranker Baum fällt, und eine Frau kommt dabei auf tragische Weise ums Leben. Ein Schuldiger soll her, und das Urteil der Justiz lautet entsprechend gnadenlos. Der Gärtner ist schuldig der fahrlässigen Tötung. Welche absurde, jede Verhältnismäßigkeit und Wahrscheinlichkeitsrechnung ignorierende Betrachtungsweise kann zu solchen Urteilen verleiten? Sicherlich hat der Gärtnermeister einen Fehler gemacht, aus Überlastung oder Fehleinschätzung der Situation. Fehler, wie sie alle Menschen machen. Ärzte, Polizisten, Lehrer, Müt - ter ... Fehler, die wir bitter bereuen, wenn sich daraus ein tragisches Ereignis entwickelt. Es ist aber eine Illusion zu glauben, man könne solche Fehler vermeiden, auch wenn dies ex post so einfach erscheint. Wir Menschen sind dazu verdammt oder berufen, ein oft "fahrlässiges" und unberechenbares Leben zu führen. Das Strafrecht hat hier weder eine der Gerechtigkeit noch der allgemeinen Ordnung dienliche Funktion. Gertrud Halik, Trier Fassungslos lese ich die Berichte und das Urteil gegen den Angeklagten der Stadt Trier. Dieser umgestürzte Baum war schon vor 50 Jahren hohl, so dass man ihn betreten konnte. Er hatte eine ovalförmige Öffnung, circa einen Meter hoch, die 1962 geschlossen wurde. Im Laufe der Jahre war nichts mehr davon zu sehen. Dieser Baum hätte damals gefällt werden müssen. Die Schuldigen sind zu suchen, die seinerzeit zu wenig oder gar nichts dokumentiert haben. Birgit Michels, Ralingen Es steht sicherlich außer Zweifel, dass der oder die Verantwortlichen für den tödlichen Baumunfall im November 2012 ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. Sie haben über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Hierzu gehört aber auch die sorgfältige Abwägung von etwaig vorliegenden Gründen, beispielsweise personelle Überlastung, Organisationsmängel oder mangelhafte finanzielle Ausstattung der Organisationseinheit, die den Angeklagten entlasten könnten. Inwieweit Strafrichter Strick dieser Sorgfaltspflicht im Fall des Trierer Gärtnermeisters nachgekommen ist, erschließt sich mir nicht. Im vorliegenden Fall haben viele Faktoren letztendlich dazu geführt, dass es zu diesem traurigen Unfall gekommen ist. Selbst die Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, dass der Angeklagte schlicht und ergreifend überlastet war, und diese Überlastung nicht durch ihn selbst verursacht war. Und genau dies hätte Richter Strick zumindest bei der Festlegung des Strafmaßes strafmildernd berücksichtigen müssen. Herr Strick hat dies aber offensichtlich vollkommen außer Acht gelassen. Im Gegenteil, er wirft dem Angeklagten vor, "in unverantwortlicher Weise versagt" zu haben. Genau diese Unverantwortlichkeit werfe ich Richter Strick bei der Festlegung des Strafmaßes vor. Es ist schon sehr bedenklich, wenn ein einzelner Richter durch sein Urteil einem ohnehin schon bis ans Lebensende gestraften Menschen noch die restlichen Existenzgrundlagen entziehen kann. Ich hoffe, dass das Berufungsgericht eine größere Sorgfalt bei der Urteilüberprüfung walten lässt. Oder sollte hier ein Sündenbock zum Bauernopfer gemacht werden? Rainer Stöckicht, Wittlich

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