Justiz

Zu den Artikeln "Fahrdienstleiter muss drei Jahre ins Gefängnis" und "Tödliche Ablenkung" (TV vom 6. Dezember):

Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er mit dem Handy gespielt und in panischer Reaktion viele Fehler gemacht hat. Soweit, so gut. Ich habe großen Respekt vor dem Richter, der es gewagt hat, ein Signal öffentlich zu machen, das als das gefährlichste im Signalwesen der Deutschen Bahn gilt. In einer ganzen Reihe zurückliegender Prozesse, die ähnlich gelagert waren, ist dieses Signal nach Möglichkeit nie erwähnt worden, weil man um die Brisanz wusste. In den Volksfreund-Berichten steht weiter, dass dabei alle Sicherungsmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden. Das Thema ist zu komplex und noch dazu kompliziert, Vorschriften eben, um es mit wenigen Worten zu beschreiben. Ich glaube nicht, dass sich in den letzten 20 Jahren speziell bei dem angesprochenen Signal Zs1 vorschriftenmäßig etwas geändert hat. Wir hatten öfters die Gelegenheit, auf Stellwerken mit Fahrdienstleitern zu sprechen, auch über dieses Signal, keiner von ihnen war darüber erfreut, wenn es eingesetzt werden musste. "Dann fahren wir wie zu Zeiten der ersten Bahnen, als es noch keine Signalanlagen gab", so der Kommentar eines Fahrdienstleiters auf einem größeren Stellwerk. Hans-Dieter Georg, Lokführer a. D., Enkirch

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