JUSTIZ

Zum Artikel "Es war der Druck [... ]" (TV vom 27. Januar):

Mit Entsetzen muss der Bürger zur Kenntnis nehmen, dass es Menschen gibt, die jahrelang skrupellos gewerbsmäßigen Betrug an hilflosen, behinderten, kranken und alten Menschen begehen. Das Betreuungsgericht kann bei seinen jährlichen Kontrollen nur das kontrollieren, was ihm laut Vermögensaufstellung bekannt ist. Wer dem Gericht unvollständige Vermögensaufstellungen vorlegt, macht sich strafbar, da er sich der Kontrolle in Teilen entzieht. Die Verurteilung eines solchen Verhaltens ist Sache des Gerichts. Der gute Leumund der zahlreichen Ehrenamtlichen und Berufsbetreuer, die korrekt und engagiert ihre Aufgabe wahrnehmen, hat Schaden genommen. Der Betreuungsbedarf, insbesondere der ehrenamtlichen Betreuer, wird in den nächsten Jahren erheblich ansteigen. Umso tragischer ist die Tatsache, dass das Verhalten des angeklagten Betreuers mit Sicherheit viele Menschen davon abhält, ehrenamtliche Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Möglicherweise wird ihnen nunmehr mit Misstrauen begegnet, was den Aufbau eines guten Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuer und Betreuten zusätzlich erschwert. Alle Menschen, die beabsichtigen, mittels einer notariellen Vorsorgevollmacht vorzusorgen, zweifeln sowieso, ob sie damit das Richtige tun. Vorsorgevollmachten sind den Gerichten nicht bekannt und demzufolge auch nicht kontrollierbar. Die Tragik dieses Verfahrens sind die nunmehr entstandenen Ängste und Zweifel der Menschen, die absehbar auf Betreuung angewiesen sind. Hildegard Reuter, Trier

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