Justiz

Zum Leserbrief "Höchste Zeit für eine Politiker-Haftpflicht" (TV vom 7. Juni):

Herr Michels aus Kirchweiler hat 100-prozentig recht. Alle verantwortungsbewussten Politiker und Parteien müssten diesen Leserbrief als Fehdehandschuh aufgreifen und versuchen, die Anregungen umzusetzen. Ich möchte sogar einen Schritt weitergehen und vorschlagen, dass grundsätzlich die Berichte des Bundesrechnungshofes sowie der Landesrechnungshöfe an die Bundesanwaltschaft und an die Generalstaatsanwaltschaften der Länder gesandt werden, um sie nach strafbaren Handlungen auszuwerten. Gleichzeitig sollte eine Bundestagsinitiative, etwa vom Bund der Steuerzahler, ausgehen, die fordert, dass eine Ergänzung des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung im Steuergesetz § 370 AO der Abgabenordnung (AO) eingefügt wird. So könnte im § 370 (1) eine zusätzliche Nr. 5 oder ff. eingefügt werden: "Die Verschwendung von öffentlichen Steuergeldern durch kommunale Vertreter, Amtspersonen oder gewählte Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitiker ist der Steuerhinterziehung gleichzusetzen." Ergänzt um einen Absatz zur Abschmälerung der Handlung - anstatt als Straftat - als Ordnungswidrigkeit im § 379 AO der Steuergefährdung. Eine solche Gesetzesinitiative würde die Verschwendung von Steuermitteln bremsen. Ullrich Papschik, Bitburg

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