justiz

Zum Artikel "Entschädigung für Kindsmörder Gäfgen" (TV vom 5. August):

Meinung

Wer schützt die Opfer?
"Das müssen wir aushalten", schreibt Werner Kolhoff in seinem Kommentar zu der Entscheidung, dem Kindsmörder Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zu zahlen, weil ihm der damalige Vize-Polizeipräsident von Frankfurt Schmerzen androhen ließ, falls er den Aufenthaltsort des - vermeintlich noch lebenden - Opfers nicht preisgebe. Seit Jahren können wir beobachten, wie zunehmend selbst jugendliche Gewalttäter die Rechtsordnung nicht nur vorführen, sondern regelrecht zum Affen machen. Die Forderung "Das müssen wir aushalten" ist nichts anderes als die Kapitulation vor diesen Verhältnissen, und Kolhoffs Hinweis, das Gesetz kenne nur ein hundertprozentiges Folterverbot, liest sich, als seien Entführung und Mord erlaubt - zumindest ein klein wenig. Konkret: Als Gäfgen festgenommen wurde, war er bereits als Entführer überführt, also in auswegloser Lage. Hätte er gleich ein umfassendes Geständnis abgelegt, wäre es zu der Androhung von Schmerzen nicht gekommen. Der Täter selbst verursachte also die - illegale - polizeiliche Drohung. Dennoch ist ihm ja ein tatsächlicher Schaden nicht entstanden. Wofür also wurde er nunmehr eigentlich entschädigt? Bitteres Fazit aus diesem Fall: Wenn schon die Sicherheits- und Rechtsschutzorgane potenzielle Opfer nicht schützen können, dann achten sie wenigstens mit Akribie darauf, dass die Straftäter vor allem Ungemach bewahrt bleiben. In letzter Konsequenz riskieren Täter bei uns nichts: Werden sie ergriffen, sind sie mit Achtung ihrer Würde zu behandeln, und ein Anwalt wird ihnen gestellt. Sitzen sie in Haft, dann sind sie aller Gefahren und Belastungen eines Arbeitslebens enthoben. Die Opfer hingegen müssen Schmerzen und Todesängste, sogar den Tod ertragen. Deren Würde bleibt weit hinter der Täterwürde zurück. Natürlich, wir dürfen uns unseren Rechtsstaat und unsere Werte nicht von Straftätern abkaufen lassen! Klingt irgendwie wie Hohn - oder? Wolf-Rüdiger Wulf, Trier

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