Justiz

Zur Berichterstattung über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Freihandelsabkommen Ceta:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg freigemacht für das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Die Eilanträge einer Bürgerbewegung gegen das Handelsabkommen wurden abgewiesen. Es gab kleine, aber eher unerhebliche rechtliche Ermahnungen an die Bundesregierung. Die Bundesregierung kann nun diesem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vorläufig zustimmen. Niemand fragt, auch die Presse nicht, warum Ceta derart wichtig sein soll, denn wenn man die Prognose des Ifo-Instituts ansieht, das von einem Außenhandelsbilanzüberschuss Deutschlands von circa 310 Milliarden Euro ausgeht, dann stellt sich die Frage nach dem Warum. Da ist zunächst einmal das Wachstum des Außenhandels zwischen Kanada und der EU der letzten zehn Jahre. Das Wachstum wird im Schnitt mit sieben Prozent pro Jahr beziffert, eine bemerkenswerte Bilanz, und ich frage mich, wofür brauchen wir dann noch Ceta? Die zweite Frage ist die Höhe der Außenhandelsumsätze zwischen Deutschland und Kanada. Da werden für 2015 gerade mal 9,9 Milliarden Euro an Exporten angeführt, und die Importe betrugen lediglich vier Milliarden Euro, womit Deutschland wieder einen Exportüberschuss einfuhr. Wenn man dann die Überschüsse der Außenhandelsbilanz gegenüberstellt, dann ist der gesamte Außenhandel mit Kanada nichts weiter als Geld für die Portokasse. Weshalb die EU-Kommission und auch unser Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel so unglaublich erpicht darauf sind, dieses Abkommen, trotz aller Vorbehalte aus den Reihen der Bevölkerung, abzuschließen und unsere Demokratie weiter zugunsten der Großindustrie und des freien Kapitalverkehrs geschliffen wird, hat einen bitteren Beigeschmack. Es ist zu befürchten, dass unsere Demokratie so zur reinen Fassade verkommt. Die Abschaffung der läppischen drei bis sechs Prozent Importzölle auf beiden Seiten des Atlantiks jedenfalls schaffen kein substanzielles Wachstum. Im Gegenteil, sie fehlen in den Staatskassen. Ist es das, wofür wir unsere Volksvertreter gewählt haben? Eigentlich haben wir sie doch gewählt, damit sie unsere Interessen vertreten, damit sie uns beschützen und Schaden von uns abwenden. Ist es nicht viel eher so, dass sie inzwischen ganz anderen Interessen dienen? Albert Krewer, Zemmer Warum diese Eile, weshalb muss der Ceta-Vertrag am 18. Oktober 2016 bereits in Kraft gesetzt werden? Nur um Fakten zu schaffen? Man hat den Eindruck, die nationalen Parlamente sollen keine Zeit bekommen, den Vertrag zu prüfen und die Auswirkungen für ihre Bürger zu überdenken und zu diskutieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht mit großen politischen Schäden rechnet, nur weil der enge Zeitplan nicht eingehalten werden kann, mit welchen Schäden muss dann erst gerechnet werden, falls später Deutschland aus dem Vertrag aussteigen will, wenn dieser sich nicht konform mit dem Grundgesetz erweisen sollte? Der Vertrag scheint noch unvollständig zu sein, da zum Beispiel die Beschlussfassung im zentralen Ceta-Ausschuss erst noch hinreichend demokratisch rückgebunden werden muss. Das Bundesverfassungsgericht macht es sich mit seinem Beschluss sehr einfach. Einerseits erlaubt es der Regierung, das unfertige Abkommen in Kraft zu setzen, andererseits sollen die deutschen Politiker später noch die Notbremse ziehen und aus dem Vertrag aussteigen können. Wie weltfremd ist das denn? Ulrich Mayr, Trier

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