JUSTIZ

Zum Artikel "Keine Anstiftung zum Missbrauch" (TV vom 22. August):

Ich muss meinem Ärger Luft machen, sonst platze ich vor Wut und Abscheu. Wo sind wir mittlerweile in Deutschland, wenn für ein solch abscheuliches Verbrechen eine derart lächerliche Strafe verhängt wird? Aber in diesem Fall gibt die Gesetzgebung anscheinend nicht mehr her. Noch nicht einmal Sicherungsverwahrung beinhaltet dieses Urteil. Soll dieser Mensch nach Verbüßung der "Strafe" etwa wieder auf die Menschheit losgelassen werden, um dann seinen abartigen Trieben wieder nachgeben zu können? Die Tat ist ja zweifelsfrei anhand der Fotos nachgewiesen, was dieses Urteil so fragwürdig macht. Er beklagt, wie er in der Haft behandelt wird. Was hat er denn erwartet? Vielleicht begreift er ja, welche Schmerzen und spätere seelische Schäden er dem Opfer zugefügt hat. Und die Mutter? Hat diese dem Ganzen nicht Vorschub geleistet, schließlich hat sie die Tat per Fotos auch noch dokumentiert? Hierfür wird sie dann noch - das setzt dem Ganzen die Krone auf - zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Hier sind unsere Politiker gefordert. Wenn sie eine Gesetzesreform - die ist hier dringend erforderlich - genauso schnell umsetzen würden, wie sie ihre Diäten erhöhen, würde der Gesetzesrahmen die absolut notwendigen höheren Strafen ermöglichen. Oder sollte der Strafrahmen nicht ausgeschöpft worden sein? Das wäre dann umso schlimmer. Ich frage mich allen Ernstes, wieso ein kleiner Verkehrssünder in der Relation wesentlich härter bestraft wird als ein Kinderschänder. Wann wird hier endlich mal ein Exempel statuiert, damit solche Täter wissen, was auf sie zukommt? Komme mir jetzt keiner damit, diese seien schließlich krank; so krank kann niemand sein, um die Schwere des Verbrechens vor Ausführung desselben nicht zu erkennen. Karl Heinz Hilsemer, Trier

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