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Zum Artikel "Freispruch: Hunsrücker Rentner kehrt ins normale Leben zurück" (TV vom 17. Juni):

Meinung

Rufmord und Denunziation
Pädophilie ist schrecklich, Päderasten sind krank, und wenn sie ihre Triebe an Kindern auslassen auch Straftäter, Verbrecher. Wird eine solche Straftat angezeigt, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Doch bis zum eindeutigen Nachweis der Straftat und einem richterlichen Beschluss muss gelten: "in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten". In der Vergangenheit gab es einige Skandale in Kinder- und Jugendschutzämtern, die angeblich ihren Aufgaben nicht nachkamen. Möglicherweise sieht sich die Justiz in der Pflicht, beim Verdacht auf Pädophilie und Vergewaltigung besonders schnell zu reagieren, in diesem Fall wohl vorschnell. Eine Klage, die auf einer einzigen Aussage ohne weitere Beweise oder Indizien basiert, deren Verhandlung sich über 15 Monate hinzieht, die einem bis dato unauffälligen Bürger Fluchtgefahr unterstellt und ihn deswegen für sechs Monate einbuchtet, ihn dadurch stigmatisiert, ist ein Skandal. Fast bin ich geneigt zu konstatieren: Gott sei Dank war es ein Rentner, ein alter Mann, und nicht ein junger berufstätiger Familienvater, der Opfer dieses Skandals wurde. Die Angst, Fehler zu machen, darf weder bei den Behörden noch bei Justitia dazu führen, einer Umkehr der Beweislast das Wort zu reden. Gerade in einem Fall wie diesem, wo die Beweislage eher dürftig und der Druck der Öffentlichkeit groß ist, hat der Staat eine besondere Verantwortung. Den Verdächtigen der Menge zum Fraß vorzuwerfen, um von den Skandalen der Vergangenheit abzulenken, ist Rufmord und Denunziation und damit das Ende der Rechtsstaatlichkeit. Stephan Schulte, Bruchweiler

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