justiz

Zum Artikel "Entschädigung für Kindsmörder Gäfgen" (TV vom 5. August):

Meinung

Belohnung für den Täter
Recht auf Achtung und Würde - was kann man als normaler Bürger und Bürgerin dazu noch sagen? Ein Kindsmörder hat das Recht auf Achtung seiner Würde. Wo bleibt die Achtung und Würde dem Opfer gegenüber, einem elfjährigen Kind und dessen Eltern, die zeitlebens damit leben müssen, dass ihnen jemand gewaltsam ihr Kind nahm? Wie würde der Rechtsanwalt plädieren und das Gericht entscheiden, wenn sie in der Situation der Eltern wären? Und dass der frühere Vize-Polizeipräsident Daschner, der in der Hoffnung, den Jungen noch lebend zu finden, durch Drohungen das Versteck des Jungen erfahren wollte, letztendlich seinen Posten aufgeben musste, war für jeden mit gesundem Menschenverstand ein Ding der Unmöglichkeit. Nun wird also der Täter, der zwischenzeitlich auf unser aller Kosten im Gefängnis zu Ende studieren konnte, noch mit Schmerzensgeld belohnt. Ich nehme bei der oft täterfreundlichen Rechtsprechung einmal an, dass das Schmerzensgeld gut und gewinnbringend für den Angeklagten angelegt wird, damit er sich nach sicher vorzeitiger Entlassung aus dem Gefängnis wegen guter Führung ein schönes Leben machen kann. Oder vielleicht ein eigenes Rechtsanwaltbüro eröffnet, da er ja im Gefängnis Jura studiert hat. Ich verstehe die Welt nicht mehr! Margret Pfeiffer-Erdel, Trier

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