Justiz

Zum Artikel "Männliche Küken dürfen weiter getötet werden" (TV vom 21./22. Mai):

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Freigabe der Tötung (durch Schreddern) männlicher Küken basiert auf rein wirtschaftlicher Begründung. Damit wird unser im Grundgesetz verankerter Tierschutz ad absurdum geführt. Ich fühle mich angeekelt durch solch sogenannte Rechtsprechung und möchte mich hier nicht weiter auslassen über diesen für unsere Gesellschaft äußerst beschämenden Vorfall. Letztlich sollten nicht Richter über derartige Missstände entscheiden. Es wäre für uns alle ein Leichtes, den Hühnerbaronen die Basis für ihr grausames, gewissenloses Geschäftetreiben durch den Verzicht auf Hühnereier zu entziehen. In sämtlichen Ernährungsbereichen unseres Alltags sind mittlerweile Hühnereier durch Ei-Ersatzstoffe kompensierbar. Glücklicherweise hat sich dieser Markt zunehmend etabliert, sodass die großen Handelsketten fast allesamt bereits Ei-Ersatzstoffe in ihren Sortimenten führen. Diese sind beim Kochen und Backen uneingeschränkt einsetzbar und bieten nach eigener, mehrjähriger Erfahrung den vollwertigen Ersatz zum Hühnerei. Lediglich das traditionelle Frühstücksei steht zur Disposition. Jedoch, bei unserem unüberschaubaren Angebot an köstlichen (auch tierfreien) Lebensmitteln sollte es nicht schwerfallen, darauf zu verzichten. Allein der Gedanke an die unwürdigen Umstände der Ei-Produktion müsste hier als Appetitverderber reichen. Übrigens: Ei-Ersatzstoffe sind ganz ohne tierischen Zusatz, und auf die eventuell vom Hühnerei kostenfrei mitgelieferte Portion Antibiotika muss man eben beim Umstieg auf Ei-Ersatzstoffe verzichten. Edgar Utschick, Trier

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