Justiz

Zum Artikel "Urteil im Streit um Zugtoiletten: Wer muss, muss notfalls aussteigen" (TV vom 20./21. Februar):

Das Eisenbahn-Bundesamt überwacht Strecken und Bahnhöfe und vergibt sicher auch die Nutzungsrechte für die Bahnstrecken. Hier muss der Ansatz kommen, dass den Nutzern wie DB und anderen Auflagen gemacht werden, funktionsfähige Toiletten zur Verfügung zu stellen. Mindestens zwei pro Zug, damit bei Ausfall einer Toilette eine Alternative bereitsteht. Jeder Betrieb, der Beschäftigte hat, muss Toiletten vorweisen. Bei der Beschäftigung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sogar zwei getrennte Anlagen. Darauf könnte man "großzügigerweise" und auch zusätzlich auf eine Unisex-Toilette verzichten. Verstöße gegen Mindestkriterien sind empfindlich zu ahnden. Edgar Hauser, Konz Die Volksvertreter haben offensichtlich das Volk total aus ihrem Fokus verloren. Wie ist es sonst zu erklären und möglich, dass in einem sogenannten zivilisierten Staat ein Bürger für etwas vor Gericht kämpfen muss, was selbst in Entwicklungsländern Standard ist? Diese Angelegenheit ist ein weiteres trauriges Kapitel im Umgang des Staates, der Staatsbetriebe, der Justiz mit den kleinen Bürgern. Also mit denen, die jeden Tag treu und brav ihre Arbeit verrichten und ihre Steuern abgezogen bekommen. Oder besonders mit denen, die ihre Lebensarbeitszeit bereits hinter sich haben und von ihren unangemessen niedrigen Renten Steuern zahlen müssen, obwohl die Sozialversicherungsbeiträge bereits versteuert wurden. Um alle wird sich gekümmert, unsere Milliarden werden sinnlos in aller Welt verteilt, aber die eigenen Bürger können sich ruhig in die Hosen scheißen, weil für Toiletten kein Geld mehr da ist. Es gibt Gesetze, technische Regelwerke, Vorschriften und Anweisungen zur sogenannten Barrierefreiheit, die nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt werden. Die Möglichkeit zur Nutzung einer Toilette gehört dazu. Dieses Urteil ist kontraproduktiv und schwachsinnig. Ich selbst bin seit 2012 durch einen Schlaganfall schwerbehindert. Durch die Missstände und Mängel kann ich, trotz Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk B, der mir eine Begleitung gestattet, die Bahn nicht nutzen. Schwerbehindertenparkplätze darf ich aber nicht belegen. Eine lebenswerte Mobilität ist so nicht gegeben. Günter Ewen, Altrich Nach alledem, was in der letzten Zeit passiert ist, steht für mich fest, dass ich die Bahn künftig nicht mehr nutzen werde. Seit dieses Verkehrsmittel ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen ist, ist die Katastrophe perfekt. Herbert Daufenbach, Wittlich

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