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Zum Artikel "Neue Debatte um Sicherungsverwahrung" (TV vom 19. Juli):

Meinung

Der Gesetzgeber muss handeln
In Dortmund hat ein vorbestrafter Mann, der als Sexualstraftäter längere Zeit intensiv polizeilich überwacht wurde, gestanden, eine Siebenjährige missbraucht zu haben. Eine schreckliche Tat. Sie facht vollkommen zu Recht die Debatte um die Sicherungsverwahrung wieder an. Der 49-Jährige war aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entlassen worden, obwohl zu befürchten war, dass er sich erneut an Kindern vergeht. Das ist nun leider passiert. Die Richter hatten als Grund für ihre Entscheidung aufgeführt, dass sich Haft und Sicherungsverwahrung zu wenig unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht verfügte zudem, dass das System der Sicherungsverwahrung bis 2013 reformiert werden muss. Das mag alles sein. Trotzdem kann man es nicht fassen, dass die Gerichte es geduldet haben, dass Straftäter freikommen und sich erneut an Kindern vergreifen können. Für jeden Rückfall eines Kinderschänders tragen auch die Richter in Straßburg und Karlsruhe eine Mitverantwortung. Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn eine Reform mal schneller umgesetzt würde als vorgegeben. Denn in einem dürften sich alle einig sein: Straftäter wie der Mann aus Dortmund gehören nicht auf die Straße, sondern hinter verschlossene Türen. René Schenten, Trier

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