Leserbrief Nach 13 Jahren muss eine neue Rechtsverordnung her

Vitelliusbad

Zum Umbau des Wittlicher Vitelliusbades schreibt uns Dr. Elisabeth von den Hoff aus Wittlich:

Seit vielen Jahren wird in Wittlich über den Umbau des Vitelliusbades heftig und kontrovers gestritten. Viele Bürger wollen das attraktive Freibad erhalten, Bürgermeister und die Stadtratsmehrheit wollen das aber nicht und bevorzugen eine sogenannte „Variante l“ als Planungsgrundlage zum Neubau des Vitelliusbades. Eine schriftliche Zusage für öffentliche Fördergelder besaß die Stadt nicht.

Die favorisierte „Variante 1“ legt aber fest, dass das neue Kombibad genau in das Kinderschwimmbecken des fast 30 Jahre alten Freibades gebaut werden muss, ein Plan der von Bürgern leicht übersehen werden kann. Ohne Detailkenntnisse kann auch der Hinweis aus der offiziellen „Chronologie Projekt Vitelliusbad“ für das Jahr 2015 falsch interpretiert werden. Zitat : „Da sich das Vitelliusbad in der Wasserschutzzone II zum Trinkwasserbrunnen 9 (Seiberich) befindet. müssen dort alle Baumaßnahmen zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserschutzbehörde vorweisen.

Das ist die Folge davon, dass die alte Rechtsverordnung über die Festsetzung von Wassergewinnungsanlagen in Wittlich schon am 20. November 2009 abgelaufen ist. Eine Verlängerung des Schutzes ist ausgeschlossen. Seit mehr als 13 Jahren existiert kein Wasserschutzgebiet mehr am Vitelliusbad. Die Stadt tut aber so, als gäbe es den Schutz für Brunnen 9 noch, der im Stadtpark nahe der Fußgängerüberführung an der Himmeroder Straße liegt.

Nach 13 Jahren muß endlich eine neue Rechtsverordnung zum Beispiel  als Antrag an die Hydrogeologie in Gießen erarbeitet werden, die großräumig untersuchen soll, aus welchen Gebieten und über welche Wege sich die Grundwasser im Rotliegenden des Wittlicher Grabens bewegen.  Solche Untersuchungen dauern oft Jahre. Abriss- oder Baugenehmigungen können eigentlich in der Zwischenzeit ohne Rechtsgrundlage nicht erteilt werden.

Frage an die Stadt: Wer wusste davon? Ist das Fehlen der rechtlichen Grundlagen von Anfang an klar und unmissverständlich von den Bürgermeistern erläutert worden?

Die Klage der Bürgerinitiative gegen den Stadtratsbeschluss zur „Variante 1“ beginnt am 2. Juli 2020, denn viele Bürgerinnen und Bürger wollen das alte Freibad in seiner jetzigen Form erhalten. Sie erwarten selbstverständlich, dass alle jüngeren Planänderungen von dem Klagebeginn am 2. Juli 2020 nicht mehr erfasst werden.

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