Leserbrief Gutachter sind mitverantwortlich

Rücktritt Giffey

Zum Artikel „Giffey steigt aus dem Bundeskabinett aus“ (Trierischer Volksfreund vom 20. Mai):

Und wieder einmal erweist sich eine Doktorarbeit beziehungsweise  wesentliche Teile davon als Plagiat, wobei die Autorin Frau Giffey versichert, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Lassen wir einmal die Frage nach einem schuldhaften (das heißt betrügerischen) Verhalten der Autorin beiseite und wenden uns dem Gutachtergremium einer Doktorarbeit zu. Sowohl der Gutachter selbst als auch der Zweitgutachter sind im Allgemeinen ausgewiesene Experten in Sachen Arbeitsthema und zudem im Rahmen ihrer universitären Professur auch alleinig befugt, Doktoranden auszubilden.

Somit sind Gutachter in der Regel auch die verantwortlichen akademischen Betreuer der Arbeit und sollten sich deshalb im Wortsinne als fachlich belesen erweisen, das heißt sie sollten den aktuellen Stand der einschlägigen Literatur kennen und somit auch im Verlauf der (zum Teil  jahrelangen) Betreuung und abschließenden Begutachtung einer Arbeit imstande sein, mögliche Plagiate zu erkennen.

Deshalb sehe ich im Falle eines Plagiats in der Gutachtertätigkeit eine entsprechende Mitverantwortung und hege gewisse Zweifel an der erforderlichen fachlichen Expertise und/oder Einstellung des zuständigen Gremiums. Ein Handwerksmeister steht ganz selbstverständlich in der Verantwortung, wenn Mitarbeiter und Auszubildende mangelhafte Arbeit abliefern. Eine Selbstverständlichkeit, die von einer Professur in der akademischen Lehre ebenso erwartet werden kann.

Die in der heutigen Zeit recht auffällige Häufung nachgewiesener Plagiate erweckt den Anschein, dass die PISA-Generation der Jahrtausendwende wohl mittlerweile an der Spitze der akademischen Lehre angekommen zu sein scheint.

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