Leserbrief Es ist höchste Zeit, das kirchliche Sonderarbeitsrecht abzuschaffen
Kirche
Zum Artikel „Bistum wird ein bisschen barmherziger“ (TV vom 19. Februar):
Was für eine Inszenierung! Bischof und Generalvikar geben sich gnädig und setzen arbeitsrechtliche Sanktionen bei Fragen persönlicher Lebensführung für Beschäftigte des Bistums aus. Es verschlägt einem den Atem, zu sehen, wie mit großer Geste geschickt vom eigentlichen Kernproblem abgelenkt wird: dem kirchlichen Arbeitsrecht.
Weit über einer Million Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Kirchen und ihren Einrichtungen (Caritas, Diakonie, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Heime, Beratungsstellen) werden grundlegende Arbeitnehmerrechte vorenthalten. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht für sie; bei Streikrecht, Mitbestimmung und Tarifpflicht gibt es massive Einschränkungen.
Andersgläubige und Nichtreligiöse haben als Mitarbeitende außen vor zu bleiben. Und dass die Kirche ihre Beschäftigten wegen ihres Privatlebens gnadenlos abzustrafen vermag, ist aktenkundig. Wohin man auch schaut: Ausgrenzung und Diskriminierung. Es ist höchste Zeit, das kirchliche Sonderarbeitsrecht abzuschaffen.