Leserbrief Zu einem attraktiven Unternehmen gehört ein Betriebsrat

Arbeitswelt

Zum Artikel „Wenn sich Chefs bei Mitarbeitern bewerben“ (TV vom 21. Februar):

Im oben genannten Bericht wurde vergessen zu erwähnen, dass zu einem attraktiven Unternehmen und einem attraktiven ArbeitgeberIn, auch ein Betriebsrat gehört. Um die  Zufriedenheit der MitarbeiterInnen zu erhöhen oder neue MitarbeiterInnen zu gewinnen, gehört auch ein funktionierender Betriebsrat in den Betrieben.

Jedoch wird dies häufig von den ArbeitgeberInnen mit allen Mitteln verhindert. Mit der neuen Ampelkoalition wird ja jetzt endlich etwas geändert, und Behinderungen seitens der ArbeitgeberInnen gesetzlich geahndet.

Ein Betriebsrat hat nur Vorteile für die Beschäftigen, denn er überwacht, dass Gesetze, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und so weiter eingehalten werden. Bei einer Kündigung muss er angehört werden. Bei Arbeitszeiten oder zu leistenden Überstunden wird er mit eingebunden.

Anhand des Betriebsverfassungsgesetzes können Betriebsräte in vielen sozialen Angelegenheiten, beim Arbeitsschutz oder der Arbeitsplatzgestaltung mitbestimmen. Betriebsräte und Betriebsrätinnen sind nah an den Problemen der Kollegen und Kolleginnen und können so diese mit den ArbeitgeberInnen beheben.

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