Leserbrief Dem Informanten gebührt Dank, keine strafrechtliche Verfolgung
Flutkatastrophe
Zu: „Trierer Chef-Ermittler sucht das U-Boot“ (TV, 25. Februar):
„Die Chat-Protokolle von Mitgliedern der Mainzer Landesregierung dokumentieren die damalige Ahnungslosigkeit der Politiker über den Ernst der Lage“, so heißt es in diesem TV-Bericht. Namentlich genannt sind Innenminister Lewentz und die Ministerpräsidentin Dreyer. Lewentz soll andere „hochrangige SPD-Politiker“ zudem informiert haben. Der Kreis der Versager ist also größer. Malu Dreyer verabschiedete sich um 21.44 Uhr mit dem Wunsch „Schönen Abend“ und ging wohl ins Bett.
Dass dieses Versagen der entscheidenden politisch Verantwortlichen für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz nun bekannt geworden ist, empört die Betroffenen und lässt sie nach dem suchen, der diese „Dienstgeheimnisse“ veröffentlicht hat. Er soll wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ mit „bis zu fünf Jahren Gefängnis“ verklagt und bestraft werden.
Die Aufdeckung von Versagen der politisch Verantwortlichen mit über hundert Toten ist von öffentlichem Interesse, denn nur so kann Aufklärung wirksam werden und nur so können Lehren für die Zukunft gezogen werden.
Man kann es verstehen, dass die betroffenen Politiker ihr Versagen als „Dienstgeheimnis“ bewertet sehen möchten. Das ist politisch wie menschlich verständlich, aber nicht im Interesse der Bürger von Rheinland-Pfalz. Derjenige, der diese Chat-Protokolle an die Öffentlichkeit gebracht hat, sollte daher nicht strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein. Ihm gebührt vielmehr Dank.