Leserbrief Auch eine Einbahnstraße hat zwei Seiten

Straßenreinigung

Zu unserem Bericht „Platzmachen für die Kehrmaschine“ (TV vom 1. Februar) schreibt dieser Leser:

Ich gehe davon aus, dass es bei dem Antrag der CDU wenig Gegenstimmen gab. Die Stadtratsfraktion forderte ein zeitlich-beschränktes Parkverbot in einigen Bitburger Straßen, an denen viele Autos am Straßenrand abgestellt werden. Zu diesen Straßen gehören laut Artikel die Prälat-Benz-Straße und auch die Stockstraße, da die dauerhaft einseitig „be-parkt“ sind.

Weiter heißt es, dass es nicht angehen könne, dass die Haushalte Gebühren zahlen müssten und dafür keine Leistungen bekommen. Im Klartext bedeutet dies: Die Grundstücksbesitzer müssen auch dann für die Straßenreinigung bezahlen, wenn parkende Autos am Straßenrand den Einsatz der Kehrmaschine verhindern.

Die Stadt Bitburg hat in ihrem Gebührenbescheid anliegerfreundliche beziehungsweise gerechtfertigte Preise festgesetzt. Es geht demnach gar nicht um ein Aussetzen der Gebühren. Löblich ist zudem, dass die Stadt dann kehrt, wenn möglichst wenig Autos am Straßenrand parken – zumindest, wenn man die allgemeine Situation betrachtet. Wenn beispielsweise am Samstagnachmittag die Maschine in der Stockstraße zum Einsatz kommt, parken dort wesentlich weniger Autos, als an allen anderen Zeiten an Werktagen.

Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann ist, warum oftmals nur die rechte Straßenseite gekehrt wird. Immer wieder kann beobachtet werden wie der Fahrer der Kehrmaschine sich zwischen die parkenden Autos durchschlängelt, um einen Teil dieses Straßenrandes zu säubern. Eine weitere Fahrt auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleibt aber aus.

Nach Rückmeldung an die Stadtverwaltung wurde für ein paar Wochen auch die linke Straßenrandseite gereinigt, was dann aber wieder in Vergessenheit geraten ist. Dabei ist zur Lösung dieses Problems gar kein Parkverbot nötig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort