Leserbrief Der ART greift uns ins Portmonee

Zum Thema Biomüll im Kreis Vulkaneifel äußert sich dieser Leser:

Nicht ungewöhnlich ist, dass Dienstleistungen und Produkte regelmäßig einer Preissteigerung unterliegen und wir dies als Gesellschaft schon als Normalität ansehen. Doch was sich der ART und seine Verbandsvertreter erlauben, überschreitet zum Teil  schon das Erträgliche. So stiegen  die Gebühren für einen 240-Liter-Restabfallbehälter – ohne Biomüllentsorgung  - im Vulkaneifelkreis zum Jahreswechsel 2019/2020 um über 100 Prozent von 122,40 Euro auf unverschämte 245,13 Euro – bei 13 Leerungen im Jahr!
Zwar wurde für den Restmüll eine 14-tägige Abfuhr eingerichtet, doch stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit. Außerdem sollen – so im ART-Schreiben vom Januar 2019 – die Gebühren „verursachergerechter“ werden, und zwar laut  ART –Schreiben vom 9.9.2019 durch Anschaffung „intelligenter Mülltonnen“.
Genau das Gegenteil ist der Fall. Während bis 2019 der Verursacher von Biomüll selbst zur Gebühr herangezogen wurde, wird die Biomüllentsorgung ab 2020 über die Restmülltonne umgelegt. Damit erreicht man keine Müllreduzierung, sondern genau das Gegenteil.
Dabei hat der ART in seiner Satzung unter § 1 bis 3 sich selbst vorgegeben, dass er „die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft einhält“ und „Abfallvermeidung zu fördern“. In diesem Zusammenhang ist eine rechtliche Überprüfung der derzeitigen Gebührensatzung geboten. Es kann nicht sein, dass Gebühren für Biomüll über den Anschlusszwang gefordert werden, gleichzeitig aber der Bürger die Eigenkompostierung betreiben darf, ja, er vom ART bei der Eigenkompostierung noch unterstützt wird, wenn er für 30  Euro einen Kompostierer erwirbt.  Ich werde jedenfalls meine Müllgebühren unter Vorbehalt bezahlen!
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft einzuhalten hätte bedeutet, dass die Biotonnen im Vulkaneifelkreis 2020 beibehalten werden und die übrigen Kreise sowie die Stadt Trier mit Biotonnen ausgestattet werden. Wie Experten bei einer Podiumsdiskussion am 9. März  berichteten, erfahre das Kreislaufwirtschaftsgesetz in 2020 eine Überarbeitung mit dem Ziel, eine bessere Trennung des Mülls zu erwirken. Nur mit einem „Holsystem“ (mittels Biotonne) sei eine bessere Mülltrennung zu erzielen.
Als Beweis folgender Vergleich: Vom ART wird Müll von 540 000 anschlusspflichtigen Bürgern (Zahlen beruhen auf 2016) entsorgt. Der Kreis Vulkaneifel ist mit 61 000 Bürgern, das sind 11,3 Prozent, das kleinste Mitglied im Zweckverband und benötigt für das „Tütchen-Bringsystem“ 40 Prozent, also 600 von 1500 aufgestellten Bio-Sammelbehältern. Die übrigen Sammelbehälter teilen sich die 479 000 Bürger der anderen Kreise und der Stadt Trier. Allein daraus wird deutlich, wie effektiv  das vom ART eingestellte „Holsystem“ im Vulkaneifelkreis war.  Um dort die Biotonne wieder einzuführen, muss man nicht warten bis zum Jahresende.  Mein Vorschlag: Die zweite Leerung der Restmülltonne entfällt, dafür hängen die Müllwerker die Biotonne an und der ART hat die wöchentliche Leerung und Reinigung der „Madentonne“ gespart. Mehrkosten? Keine!  Also, Herr Landrat Thiel, wir brauchen keine Bürgerbefragung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird Sie und die andern Zweckverbandsvertreter ohnehin zur Biotonne zwingen! Und nehmen Sie die 11 000 Unterschriften ernst!

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