Meinung Kein Aprilscherz

Zum Artikel „Freie Fahrt für den Abrissbagger“ (TV, 3. April) meint dieser Leser:

Wenn dieser Bericht am 1. April erschienen wäre, hätte es gepasst. Aber es ist leider kein Witz. Wie ist es möglich, dass ein Urteil (zum Abriss eines Hauses, Anmerkung der Redaktion), das 1976 gefällt wurde, im Jahr 2018, also 42 Jahre später, vollstreckt werden muss? Hier ein Tipp für den Betroffenen: Widerspruch einlegen und 42 Jahre bis 2060 warten. Bis dahin, das ist ja jetzt bewiesen, wird ja nichts passieren. Es sei denn, der Enkel des jetzigen Sachberarbeiters bekommt zufällig diesen Vorfall auf den Tisch. Dann könnte es sein, dass die Vollstreckung zehn Jahre früher in Kraft tritt.

Wenn ich solche Berichte lese, werde ich immer ganz entspannt. Denn so etwas zeigt mal wieder, dass unserer Superbürokratie keiner durch die Lappen geht.

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