Windkraft Was zählt die Stimme des Bürgers?

Windkraft

Zum Artikel  „Die Diskussion geht weiter“, TV 22. September, meint dieser Leser:

„Alle Kommentare sind in einem 690 Seiten starken Papier zusammengefasst“, so Aloysius Söhngen. Viel Arbeit für die Verwaltung, denn sie hat versucht, auf alle Einwände, die zu der Offenlegung des sechsten Flächennutzungsplanes (FNP) Teilbereich Windkraft 2017 eingereicht wurden,  einzugehen.

Und doch gibt es Unterschiede. Betrachtet man die Einwände, die das Gebiet der Schneifel betreffen, etwas genauer, kann man schon ins Grübeln geraten.

Rund 90 Prozent der Einwände zur Schneifel wenden sich gegen die Windkraft in diesem Gebiet. Nur zehn Prozent richteten sich gegen Einschränkungen für die Windkraft.

An sich ein klares Votum gegen die Windkraft. Die über 2000 Gegner aus der Unterschriftenaktion nicht mitgerechnet. Doch wie sieht es mit der Berücksichtigung der Einwände von Gegnern und Befürwortern aus?

Wurden irgendwelche Gegenargumente des „einfachen“ Bürgers berücksichtigt? Nicht wirklich! Meistens wurden die Einwände mit der Stellungnahme „Zur Kenntnis genommen“ abgetan.

Anders sieht es mit den Einwänden der Flächenbesitzer und Windkraftbetreiber aus.

Beispiele gefällig? Einwände 32, 44 und 45 erheben die Forderung:  Da die Umfassungswirkung nicht auf allen Gebieten angewendet und sie methodisch falsch durchgeführt sei, sei die Reduzierung von C-1 und der Wegfall von C-2 nicht nachvollziehbar. Zudem liegen beim Landkreis bereits immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) vor.  Stellungnahme der Verwaltung: Der Einwand ist berechtigt, da unter anderem  die WEA Standorte für die FNP der VG nicht bekannt waren/sind.

Die Einwände 32 und 44 stammen von der Planungsfirma, welche die Standorte der WEA für die Sichtfeldanalyse und FNP-Planung nicht bekannt gaben.

Anderseits haben sie beim Landkreis bereits Anträge auf die Errichtung und Betrieb eingereicht. Diese Eingabe ist nur mit genauer Lage der WEA-Anlagen möglich!

Einwand Nummer 109 erhebt die  Forderung: Unter strengen Naturschutz gestellte Flächen sollen nicht aus den Konzentrationszonen entfernt werden, sondern nur farblich gekennzeichnet werden, um eine Überbauung zuzulassen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung wird befolgt.

Ein anderer Einwand soll hier nicht unerwähnt bleiben, in dem ein Bürgermeister seine eigenen Flächen im FFH-Gebiet der Schneifel  – gegen die Mehrheit seiner Bürger - unbedingt durchsetzen will und den Ratsmitgliedern im Einwand deshalb mit grober Fahrlässigkeit und persönlicher Haftung droht.

Erfolgreich wie man sieht, denn in der überarbeiteten Planung werden diese Flächen hinzugenommen.

 Hört, hört: Ein Schurke, wer da etwas Schlechtes denkt.

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