Leserbriefe Gewerbegebiet wird kommen
Kommunalpolitik
Zum Artikel „Morbacher stimmen für Gewerbepark“ (TV vom 4. Oktober) erhielten wir diese Zuschrift:
Mit Interesse konnten die Bürger der Ortsgemeinde Maring-Noviand aus dem TV erfahren, dass auch der Rat der Einheitsgemeinde Morbach die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der VG Bernkastel-Kues „bewilligen“ musste. Auch, dass darüber hinaus die „übrigen Gemeinden im Kreis“ entsprechende Beschlüsse fassen müssen, war mir neu.
Richtig ist in jedem Fall, dass nicht der Gemeinderat in Maring-Noviand, sondern nur der Verbandsgemeinderat in Bernkastel-Kues den neuen FNP „final“ beschließen wird, damit er Gültigkeit erlangt.
Hierzu ist lediglich Voraussetzung, dass die Ortsgemeinderäte zustimmen müssen, die die Mehrheit der Bevölkerung der VG vertreten. Davon, dass dies geschieht, ist auszugehen. Von einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen werden schließlich alle Gemeinden der VG profitieren.
Daher: Selbst wenn der Gemeinderat von Maring-Noviand die Änderung ablehnen würde, kann und wird eine solche Ablehnung, so meine Prognose, von dem „final“ bestimmenden VG-Rat unbeachtet bleiben.
Das geplante interkommunale Gewerbegebiet erfüllt unter anderem alle im Landesentwicklungsplan IV (LEP IV) genannten Voraussetzungen. Danach soll eine Zersiedelung von Gewerbegebieten vermieden werden. Es sollen nur noch sogenannte interkommunale Gewerbegebiete zugelassen werden. So wird zu den sicherlich zahlreichen Änderungen des neuen FNP mit Sicherheit auch die Ausweisung der Gewerbenutzungsfläche in der Gemarkung Maring-Noviand gehören.
Wer also die derzeitige Situation nüchtern betrachtet, wird zu dem Schluss kommen, dass, unabhängig vom Votum des Gemeinderates in Maring-Noviand, der neue Flächennutzungsplan die Gewerbefläche ausweisen wird. Aufgabe des Gemeinderates wird es also sein, im zu erstellenden Bebauungsplan fachkompetent Gesichtspunkte eines modernen, nachhaltig geplanten, mit so wenig Belastungen als irgend möglich verbundenen Gewerbegebietes zu verankern.
Ideal wäre es meines Erachtens, die Fläche durch Bauauflagen als Energiegewinnungsgebiet zu nutzen und Natur und Umwelt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die mögliche Bebauung und die Anlage des Gewerbegebietes muss so gestaltet werden, dass Beeinträchtigungen durch Licht, Lärm und Luftverschmutzungen für die Bevölkerung weitestgehend vermieden werden. Entsprechende Musterbeispiele kann man sich anderenorts ansehen.
Hierzu bedarf es des Erwerbs einer gewissen Fachkompetenz der verantwortlich entscheidenden Gemeinderatsmitglieder, einer intensiven Einbeziehung der Meinung der Bevölkerung sowie einer fachkompetenten und strikten Gesprächsführung durch die Gemeindevertreter mit den Verantwortlichen in den mitredenden Behörden und Institutionen.