Ihre Meinung Verlust des Geschichtsbewusstseins?

Geschichte

Zum Leserbrief von Simone Krafft (TV vom 20./21. Februar) schrieb uns Franz-Josef Schmit aus Wittlich:

„Nur auf der Basis solider Information kann die Beschäftigung mit belasteter Geschichte geführt werden.“ (W. Benz, Historiker). Davon ist bei Krafft wenig erkennbar, wenn sie sich zur „Arisierung“ äußert. Der TV-Mitarbeiterin Kessler Verharmlosung, Zynismus und „mangelndes Geschichtsbewusstsein“ vorzuhalten, ist unangebracht. Die „Arisierung“ lief bis zum Pogrom 1938 anders ab als nach dem Pogrom, als sie per Verordnungen „geregelt“ war (Phase der „Zwangsarisierung“). Auch vor dem Pogrom waren Besitzübertragungen nicht „freiwillig“, sondern Notverkäufe. Solange die Parteistellen sich raushielten, bestanden Handlungsspielräume. Der Ablauf der Verkäufe im Einzelnen war – wie so vieles in dieser Zeit – auch eine „Charakterfrage“: War der Erwerber vor allem auf Profit aus oder war er bereit, einen angemessenen Preis zu zahlen. Auch wenn Krafft sich das nicht vorstellen mag: Ohne diese Verkäufe wäre es weniger Juden gelungen, die vielfältigen Kosten für die Flucht zu bezahlen. Die Mitglieder der Familien Bär und Marcks hatten manches zu erleiden, aber alle haben überlebt. Es gab zudem Fälle, in denen Juden gezielt nach Käufern suchten, um den angedachten Verkaufserlös zu erzielen und möglichst vor staatlichem Zugriff zu schützen. Das war auch hier der Fall. Christine Möhn war die einzige Interessentin, die bereit war, den von den jüdischen Verkäufern geforderten Preis zu zahlen und dies auch – wie gewünscht – in bar erledigte. Die jüdischen Verkäufer bestätigten, dass „ein wirklich anständiger Preis bezahlt wurde, den andere Interessenten nicht annähernd geboten hatten“.  Wer in der NS-Zeit ein Objekt nach dem September 1935 erworben hatte, war aufgrund des Militärgesetzes Nr. 59 vom November 1947 zu Nachzahlungen verpflichtet. Im konkreten Fall kam es 1951 zu einer geringen Nachzahlung von 2500 DM. Diese Aspekte einzubeziehen, bedeutet weder Verharmlosung noch Rechtfertigung jeder Form von „Arisierung“. Peinlich ist an dem Erinnerungsartikel von Kessler nichts. Etliche polemische Formulierungen hätte Krafft sich sparen können. Zur Aufklärung tragen sie nichts bei. 

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