Leserbrief Lüften muss sein

Corona-Schutz

Zum  Bericht „Keine mobilen Luftreiniger für Schulen“ vom 13. September, und zum Kommentar  „Corona-Schutz im Schneckentempo“ sowie dem Leserbrief „Gute Luft gibt es nur für die Verwaltung“ schreibt dieser Leser:

Beiden Meinungen möchte ich entschieden widersprechen: Die Behauptung, dass die Verbandsgemeinde Wittlich-Land Dauerlüften beschlossen habe,  statt mobile Lüftungsgeräte anzuschaffen ist unzutreffend und führt  zu einem falschen und gefährlichen Fehlverhalten beim Lüften.

Die Meinung „Gute Luft gibt es nur für die Verwaltung“ verbreitet die unreflektierte Behauptung: Unseren Kindern und Enkeln muten wir seit fast zwei Jahren zu, durch ständiges Lüften krank zu werden, und dass Unterrichtsqualität so nicht möglich ist.

Ich kann aus meinen langjährigen Erfahrungen und Erkenntnissen  im Gebäudemanagement  den am 13. September veröffentlichten Aussagen des Beigeordneten der VG Wittlich-Land, Fritz Kohl: „Regelmäßiges Lüften ist nach dem Hygieneplan zwingend vorgeschrieben und nachweislich das wirksamste Mittel“ und dem begründeten differenzierten Verzicht auf mobile Lüftungsgeräte“ nur beipflichten. Auch bei Einsatz mobiler Raumluftfiltergeräte kann der unverzichtbare Raumluftaustausch  nur durch zusätzliche Frischluftzufuhr  ermöglicht werden. Und diese Fensterlüftung muss als Stoßlüftung nach den genauen Regeln erfolgen.

Bei der Forderung nach mobilen Luftreinigern wird häufig ausgeblendet, dass der Betrieb solcher Geräte eine regelmäßige  fachliche Wartung erfordern, wenn sie nicht nach kurzer Zeit zu einer gefährlichen Dreck- und Virenschleuder werden sollen. Weiter ist es sinnvoll, dass dort wo regelmäßiges Lüften nach dem Hygieneplan   aus baulichen Gründen nicht möglich ist oder in Erweiterungsbauten   fachlich individuell bauliche Lösungen mittels stationärer  Lüftungsanlagen, beziehungsweise Raumlufttauscher Klimaanlagen zu planen und umzusetzen. Zudem soll festgestellt werden, wo fristgerechte Antragstellungen für Lufttauscher möglich sind.  Dafür hat das Land ja umfangreiche Mittel bereit gestellt. Aber das beansprucht Zeit und braucht Geduld.

Die Meinungs-Aussage Dauerlüften sei als Regel und Pflicht beschlossen worden finde ich absolut unverantwortlich und gefährlich und gehört zumindest richtig gestellt: Sobald die in den Klassenräumen die CO2-Ampeln anzeigen wann gelüftet werden muss (was erfahrungsgemäß etwa dreimal pro Stunde sein kann) ist Lüften angesagt: Entscheidend dabei ist,  dass bei Kälte draußen und geheiztem Raum die Lüftungsdauer auf etwa drei Minuten begrenzt wird. Durch die nur kurze Lüftungszeit kann ein Auskühlen der Innenwandflächen verhindert werden.

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