Leserbrief Aggressivität ist nicht in Ordnung
Meinung | Trier · Zum Artikel „Besser nicht stören! – Die Brüder im Buswartehäuschen“, erschienen im TV am 19. September:
Ein seltsames Rechtsverständnis offenbart der Pressesprecher der Stadt Trier: „Jeder kann sich im öffentlichen Raum aufhalten, wo und solange er will. Wir leben in einem freien Land.“ Ja, wir leben in einem freien Land. Aber in einem freien Land gibt es innerhalb der Gesellschaft gesetzliche Normen, wonach sich alle Bürger richten müssen, um ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen.
Eins vorweg, ich bedaure mitunter die Wohnungslosen, welche infolge unterschiedlicher Gründe abgedriftet sind.
„Wer ihnen in die Quere kommt, den brüllen sie weg“, beschreibt Ackermann die Situation vor Ort. Obwohl er den ihm bekannten wohnsitzlosen Brüdern Gutscheine für einen Discounter übergeben wollte, haben sie ihn grundlos weg gebrüllt.
Ackermann hatte von einem Vorfall erfahren, wonach eine ältere Dame sich an dem besagten Buswartehäuschen in einer Notsituation befunden hätte und die Gebrüder ihr den erforderlichen Sitzplatz verweigert hätten. Hierüber wollte der Ex-Streetworker mit den beiden reden, jedoch vergebens.
Den amtlichen Verlautbarungen der Stadt nach sei „alles in Ordnung; man hat ein Auge auf die beiden.“ Laut Feststellung des TV nehmen die beiden Brüder das Buswartehäuschen seit Jahren in Beschlag. Nicht, weil sie auf den Bus warten, sondern weil sie sich hier einen widerrechtlichen Stammplatz eingerichtet haben und die Sitzplätze für Buskunden den ganzen Tag blockieren.
Somit wird das Buswartehäuschen seinem eigentlichen Zweck entfremdet. Es befindet sich in einer zentralen Lage mit viel Fußgänger- und Touristenverkehr. Der normale Bürger wird durch die „Wegbrüll-Taktik“ zweifelsohne eingeschüchtert und verängstigt, ohne gleich die Polizei zu ordern. Laut Pressesprecher Schmitz ist das reine Okkupieren des Buswartehäuschen kein Vergehen. Nur dann nicht, wenn durch den Aufenthalt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung begangen werden. Durch das aggressive laute Anschreien der unbeteiligten Passanten können je nach Einzelfall auch strafrechtlich relevante Tatbestände erwachsen.
Besser nicht stören oder ein Auge drauf werfen ist in der Sache nicht angezeigt. Konsequentes Überwachen dieser exponierten Örtlichkeit durch Polizeikräfte schlechthin ist geboten, um notwendige Maßnahmen wie Erteilung eines Platzverweises pp. ergreifen zu können.
Von Eckhard Otto aus Daufenbach