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Hierzulande war es in den vergangenen Monaten der Fall des Horst Seehofer, der gezeigt hat, wie eng Politisches und Privates bisweilen zusammenhängen kann und deshalb von öffentlichem Interesse ist. Während seine Partei, die CSU, deren stellvertretender Vorsitzender der Minister ist, der Familie einen ganz besonderen gesellschaftspolitischen Stellenwert einräumt, pflegte Seehofer, der auf dem Parteitag Ende September den CSU-Vorsitz anstrebt, in Berlin ein zweites Privatleben mit einer Freundin, dessen Folge ein uneheliches Kind war.

In Frankreich gaukelte Ségolène Royal der Öffentlichkeit im Präsidentschafts-Wahlkampf ein harmonisches Familienleben mit ihrem Lebensgefährten, dem Oppositionsführer François Hollande, und ihren vier Kindern vor. Am Abend der Wahlniederlage verkündete sie die Trennung von ihrem Partner, der längst eine Freundin hatte. Und in Brüssel beförderte EU-Kommissar Günther Verheugen zunächst eine Frau zu seiner Kabinettschefin, um sich anschließend in einem gemeinsamen Urlaub mit ihr händchenhaltend zu zeigen. Trotz der verschärften europäischen Rechtsprechung in Sachen Persönlichkeitsschutz - die Medien berichteten in allen drei Fällen über diese "besondere Privatsphäre" der Politiker. Und das war richtig und wichtig. Denn mehr noch als an ihren Worten sollte man Politiker an ihren Taten messen, wenn beides gravierend auseinanderklafft.Ein schönes Wochenende.

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