Lohnt sich

Zum Artikel "Zug fällt aus: Weiterfahren mit dem Taxi" (TV vom 24. April):

Im Serviceteil von www.bahn.de steht : "Ihre Zufriedenheit ist unser zentrales Anliegen. Bei Verspätungen über 60 Minuten im Fernverkehr, die die Deutsche Bahn AG selbst zu verantworten hat, haben Sie daher Anspruch auf Entschädigung." Auch heißt es auf der Internet-Seite der Bahn: "Sitzplatzreservierungen: Umtausch und Erstattung ausgeschlossen."

Am Gründonnerstag fuhren meine Frau und ich von Friedrichshafen zurück Richtung Heimat. Wegen mehrfacher Signalstörungen auf der Strecke nach Ulm kam unser Regionalexpress erst zwei Minuten nach Abfahrt des reservierten Anschluss-IC in Ulm an; mit der Folge, dass wir schließlich, zum Teil stehenderweise, Wittlich erst zwei Stunden später als geplant erreichten. Eingedenk obiger Ankündigung beantragte ich Entschädigung. Hier die Antwort der Bahn: "Wir haben am 18. April vier Euro auf Ihr Bankkonto überwiesen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Reservierung: vier Euro. Entschädigungen für Zugverspätungen haben wir ... dann vorgesehen, wenn ein Fernverkehrszug mehr als 60 Minuten Verspätung hat." Also genau das, was die Bahn ausdrücklich ausgeschlossen hat (Erstattung von Reservierungen), das macht sie jetzt; aber nur das - von dem feinen Unterschied zwischen Fernverkehr und Fernverkehrszug steht bei www.bahn.de nichts.

Rechne ich noch die 55 Cent für die Briefmarke ab, dann haben wir für die zwei Stunden Verspätung 3,45 Euro erhalten, hat sich also gelohnt.

Gerhard Lenssen, Bernkastel-Kues

Bahn

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