medizin

Zu: "Dürfen Ärzte Risiko-Embryos aussortieren?" (TV vom 7. Juli)

Meinung

Noch intensiver beraten
Sehr ausführlich konnten sich die Leser im TV über die Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) informieren. Auch wir Ärzte waren gespannt, wie die Abstimmung im Bundestag erfolgen würde. Inzwischen ist entschieden: Der Bundestag hat die begrenzte Zulassung der PID beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf erhielt in der Schlussabstimmung 326 von 594 abgegebenen Stimmen. Das bedeutet: Wenn aufgrund einer genetischen Veranlagung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht, dürfen Paare künftig diese Methode nutzen, falls sie dies wünschen. Erfreulicherweise wurde bei dieser Anstimmung der Fraktionszwang aufgehoben. Die Mehrheit für die begrenzte Zulassung der PID zeigt jedoch nach sehr intensiver und auch sehr emotional geführter Diskussion, dass wir uns alle in Zukunft diesem Thema mehr und mehr aktiv stellen müssen. Für mich bedeutet diese Abstimmung, dass wir Frauenärzte uns mit Paaren, für die ein hohes Risiko für Schwerbehinderung oder eine Geburt mit tödlichem Ausgang besteht, noch intensiver auseinandersetzen müssen. Selbstverständlich muss die ganz persönliche Entscheidung des Paares respektiert werden, unabhängig von der eigenen Einstellung zu dieser Thematik. Dr. med. Heinrich Hackenberg, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Trier

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