Mister X und die Gautsch-Gaudi

Wir laden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, zum Dialog ein. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Das Motto: Leser fragen - die Chefredaktion antwortet.

Ein Leser, nennen wir ihn Mister X (richtiger Name der Redaktion bekannt), schreibt: In einem Video, das bei einer Gautsch-Feier gedreht und auf volksfreund.de eingestellt worden ist, werde ich - ohne Einwilligung - gezeigt. Bitte löschen Sie das Video oder schneiden Sie die Szene heraus, in der ich zu sehen bin.

Lieber Mister X,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Pressefreiheit und wird so oder ähnlich immer wieder einmal gestellt, daher haben wir sie juristisch prüfen lassen. Ergebnis: Unsere Medienanwälte von der Münchner Kanzlei Beiten Burkhardt bestätigen die Auffassung der Redaktion, dass es im vorliegenden Fall nicht erforderlich ist, die Sequenz oder gar das ganze Video zu entfernen.

Völlig richtig: Das sogenannte Recht am eigenen Bild ist gesetzlich verankert. Jeder darf selbst bestimmen, ob und wie sein Bildnis (Foto/Video) in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Dies ist in der Regel nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig, bestätigt Rechtsanwältin Ulrike Aigner. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen keine Genehmigung vonnöten ist:

Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte;

Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen;

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen.

Zur letztgenannten Kategorie gehört die traditionelle Gautsch- Gaudi auf dem Trierer Kornmarkt. Nach einem altem Buchdrucker-Brauch, der bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht, werden die frischgebackenen Gesellen der "schwarzen Kunst" in einer Bütte mit eiskaltem Wasser untergetaucht und von der "Murkserei und Hudelei" der Lehrjahre reingewaschen. Vor Publikum. Auf einem großen Platz mitten in der Stadt. Mit viel Tamtam und Gejohle.

Darüber darf berichtet werden - ohne Erlaubnis der Beteiligten. Rechtsanwältin Aigner erklärt, warum: "Im Vordergrund steht die Abbildung des Geschehens, die gezeigten Personen werden nur als charakteristisch und beispielhaft herausgegriffen und sollen einen repräsentativen Gesamteindruck von der Veranstaltung vermitteln."

Um die Eigenart der merkwürdigen Drucker-Taufe zu dokumentieren, ist es gestattet, einzelne Szenen der Prozedur herauszuheben - etwa Gäutsch linge, die sich "räumlich oder durch ihr Verhalten exponieren und im Mittelpunkt stehen".

Mit anderen Worten: Die Bilder von Ihrem Bad in der Bütte, lieber Mister X, dienen allein der journalistischen Aufarbeitung der Gautsch-Feier, die Sie durch Ihre Rolle mustergültig geprägt und besonders anschaulich gemacht haben.

Ich bitte um Verständnis, dass wir das Video nicht vom Netz nehmen. Und dass wir in vergleichbaren Fällen genauso entscheiden. Für uns geht es, wie eingangs erwähnt, um die Prinzipien der Pressefreiheit.

Viele Grüße!

Peter Reinhart, stellvertretender Chefredakteur

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Internet: http://forum.blog.

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