Immobilien Mit Verlaub, das ist der falsche Weg, Frau Barley!

Zu den Artikeln „SPD will Immobilien-Käufer entlasten“ (TV vom 26. Februar) und „Wer bezahlt den Makler?“ (TV vom 8. März) schreibt Ton Eggen:

Mit Verlaub, das ist der falsche Ansatz, Frau Barley! Die Maklergebühren betragen in Rheinland-Pfalz und den meisten westlichen Bundesländern insgesamt 7,14 Prozent, davon entfallen 1,14 Prozent auf die Mehrwertsteuer (19 Prozent auf sechs Prozent). Die Gebühren werden in diesen Bundesländern zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, was meines Erachtens eine gerechte Lösung ist, da ein seriöser Makler für beide Parteien unparteiisch tätig ist. Wenn Ministerin Katarina Barley die Käufer von Immobilien finanziell entlasten möchte, ist die alleinige Belastung des Verkäufers mit der Maklercourtage der falsche Weg. Dies würde nicht nur dazu führen, dass die Verkäufer die Courtage auf den Preis aufschlagen würden, der Makler würde sich  in seiner Tätigkeit nur dem Verkäufer verpflichtet fühlen, was ein Nachteil für den Käufer wäre. Für die Maklercourtage gilt im Übrigen, dass sie erfolgsabhängig ist: Gelingt es dem Makler nicht, die Immobilie innerhalb der Vertragslaufzeit zu verkaufen, geht er leer aus und bekommt keinen Cent für seine geleisteten Dienste.

 In diesem Zusammenhang ist die Aufschlüsselung der Kaufnebenkosten interessant. Sie betragen in Rheinland-Pfalz für den Käufer circa elf Prozent des Kaufpreises. Diese setzen sich zusammen aus 3,57 Prozent Maklergebühr (davon 0,57 Prozent Mehrwertsteuer), fünf Prozent Grunderwerb­steuer und circa ein bis zwei Prozent für Notar-, Amtsgerichts- und Gemeindekosten. Der größte Anteil der Kaufnebenkosten entfällt also auf die Grunderwerb­steuer. Ein Blick auf die Geschichte dieser Steuer ist aufschlussreich. Denn bis 1983 war selbst genutztes Eigentum davon befreit, für nicht selbst genutztes Eigentum galt bis 1983 ein Steuersatz von sieben Prozent. 1983 wurde die Grund­erwerbsteuer bundesweit einheitlich auf zwei Prozent festgelegt und 1997 auf 3,5 Prozent erhöht. Rheinland-Pfalz hat die Grunderwerb­steuer 2012 zulasten von Immobilienkäufern auf fünf Prozent erhöht, im Saarland gilt zurzeit sogar ein Satz von 6,5 Prozent.

In Luxemburg dagegen fördert der Staat nach wie vor den Erwerb des selbst genutzten Eigentums. So erhält jeder Immobilienkäufer vom Staat bei Selbstnutzung eine einmalige Gutschrift von 20 000 Euro (pro Erwerber) auf die Grunderwerb­steuer, das heißt, die Steuer wird bei Selbstnutzung nur erhoben, wenn ihre Summe 20 000 Euro bei einem Einzelkäufer (bei Ehepaaren 40 000 Euro) übersteigt. Die Höhe dieser Freibeträge ist auf die hohen Immobilienpreise in Luxemburg abgestimmt und kann natürlich nicht einfach auf deutsche Verhältnisse übertragen werden. Dennoch ist die luxemburgische Regelung in doppeltem Sinne sozial: zum einen als Förderung selbst genutzten Eigentums, zum anderen durch die Beschränkung des Freibetrags und somit des geförderten Teils des Kaufpreises. Der über die Beschränkung hinausgehende Teil des Kaufpreises (etwa für Luxusimmobilien) muss zum normalen Tarif (sieben Prozent) versteuert werden.

Wäre eine vergleichbare Regelung in Kombination mit der Teilung der Maklergebühren zwischen Verkäufer und Käufer in allen Bundesländern nicht ein besserer und vor allem sozialerer Ansatz zur Entlastung der Immobilien-Käufer, Frau Barley?

Ton Eggen, Roth an der Our

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