Nach Gutdünken

Zum Artikel "Tipps für den Umgang mit Pflegebedürftigen" (TV vom 12. August):

Mit großem Interesse habe ich diesen Artikel gelesen. Was hier beschrieben wird, kann in Berlin funktionieren, aber ganz bestimmt nicht in Trier.

Meine Mutter ist pflegebedürftig mit Oberschenkelhalsbruch im Alter von 95 Jahren. Ich habe Tagebuch geführt, die Gutachterin kam zu uns, das Ergebnis war dann Ablehnung der ersten Pflegestufe, da ich meine Mutter angeblich nur 14 Minuten am Tag pflege, und dafür gibt es keine Pflegestufe. Wir haben Widerspruch eingelegt. Wieder wurde Tagebuch geführt. Nach wiederholter telefonischer Nachfrage bei der Krankenkasse wurde uns mitgeteilt, der Gutachter vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in Trier wäre zum gleichen Ergebnis gekommen wie beim ersten Mal. Die Zeiten, die ich benötige, um meine Mutter zu pflegen, mit am Morgen aufstehen helfen, waschen, anziehen, Frühstück machen, Essen kochen und was noch alles anfällt während eines Tages, seien nicht relevant, da meine Mutter dieses alles alleine bewerkstelligen könnte.

Dieses Gutachten wurde erstellt, obwohl überhaupt niemand vom MDK Trier zu Hause bei meiner Mutter war. Also wurde eine Ferndiagnose gestellt. Es wird also nicht realistisch abgebildet, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt, sondern nur nach Gutdünken des MDK.

Christel Meusel, Minderlittgen

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