Nicht nachvollziehbare Empörung

Zur Meldung "Zahlreiche Beförderungen im Rechnungshof" (TV vom 16./17. April):

Die in der Meldung wörtlich abgedruckte Kritik des Ministerpräsidenten Kurt Beck, "einen so expansiven Kurs der Beförderung und Höhergruppierung wie der Rechnungshof kann sich die Gesamtregierung nicht leisten", hat mich verwundert.

Beim Leser wird der Eindruck erweckt, dass die Beförderungen im Hause des Rechnungshofs von diesem an der Landesregierung vorbei vorgenommen worden sind. Bei einer genauen Lektüre des Landeshaushaltsgesetzes 2011, das seinerzeit von der Landesregierung dem Landtag vorgelegt und von diesem am 16. Dezember 2010 verabschiedet worden ist, hätte der Ministerpräsident feststellen können, welche Beförderungen im Stellenplan des Landesrechnungshofs für das Jahr 2011 vorgesehen sind (siehe LHG 2011, Einzelplan 10, Seite 8, Titel 422 01). Den dort aufgeführten (insgesamt 20, nicht - wie vom TV gemeldet - 25) Stellenhebungen hat der Ministerpräsident bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes offenkundig zugestimmt. Deswegen ist die dazu jetzt zum Ausdruck gebrachte Empörung nicht nachzuvollziehen, kritisiert er damit doch sein eigenes Abstimmungsverhalten. Mit anderen Worten: Wenn der Ministerpräsident die Beförderungen für nicht vertretbar hält, hätte seine Entscheidung schon im Dezember 2010 anders ausfallen müssen.

Prof. Dr. Dietrich Dickertmann, Trier



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Nicht nachvollziehbare Empörung

Die in der Meldung wörtlich abgedruckte Kritik des Ministerpräsidenten Kurt Beck, "einen so expansiven Kurs der Beförderung und Höhergruppierung wie der Rechnungshof kann sich die Gesamtregierung nicht leisten", hat mich verwundert. Beim Leser wird der Eindruck erweckt, dass die Beförderungen im Hause des Rechnungshofs von diesem an der Landesregierung vorbei vorgenommen worden sind. Bei einer genauen Lektüre des Landeshaushaltsgesetzes 2011, das seinerzeit von der Landesregierung dem Landtag vorgelegt und von diesem am 16. Dezember 2010 verabschiedet worden ist, hätte der Ministerpräsident feststellen können, welche Beförderungen im Stellenplan des Landesrechnungshofs für das Jahr 2011 vorgesehen sind (siehe LHG 2011, Einzelplan 10, Seite 8, Titel 422 01). Den dort aufgeführten (insgesamt 20, nicht - wie vom TV gemeldet - 25) Stellenhebungen hat der Ministerpräsident bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes offenkundig zugestimmt. Deswegen ist die dazu jetzt zum Ausdruck gebrachte Empörung nicht nachzuvollziehen, kritisiert er damit doch sein eigenes Abstimmungsverhalten. Mit anderen Worten: Wenn der Ministerpräsident die Beförderungen für nicht vertretbar hält, hätte seine Entscheidung schon im Dezember 2010 anders ausfallen müssen. Prof. Dr. Dietrich Dickertmann, Trier

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