leserbriefe Nicht zumutbar

Zum „Forum“ unter der Überschrift „Ein halber Mensch, statistisch ...“ (TV vom 14./15. Juli) und zum Thema Wölfe schreibt Bernd Krewer:

Wenn Wildschweine oder Rothirsche in der Landwirtschaft Schäden anrichten, wird sofort eine drastische Reduktion der Wildbestände durch die Jäger gefordert.

Rothirsche dürfen nur in ausgewiesenen „Bewirtschaftungsgebieten“ leben. Wenn einzelne Exemplare diese verlassen, sollen/müssen sie erlegt werden.

Haben die Wölfe einen Sonderstatus?  Warum gilt für sie nicht, was für Rot- und Schwarzwild selbstverständlich ist und was offenbar auch von den Grünen akzeptiert wird?

Schäden durch das Rot- und Schwarzwild zahlen die Jagdausübungsberechtigten, in der Regel also die Jagdpächter. Die Kosten für die Wiederansiedlung der Wölfe trägt der Steuerzahler. Warum nicht die Grünen, Nabu und BUND, vielleicht auch noch Peta, die ja alle die Werbetrommel für den Wolf rühren und jede Menge Spendengelder sammeln?

Warum richten wir – analog den Rotwildgebieten – keine Wolfsgebiete ein? Zum Beispiel den überwiegend im Besitz der Landesforsten stehenden Pfälzerwald? Oder den Truppenübungsplatz Baumholder? Die Vermehrungsrate der Wölfe ist enorm (30 bis 35 Prozent jährlich – und es erfrieren oder verhungern bei uns keine Wolfswelpen wie etwa in Kanada). Wie soll es mit der Landwirtschaft und dem Tourismus weitergehen, wenn die Wölfe unser Land flächendeckend besiedelt haben werden?

Im Übrigen: Der Wolf kehrt nicht mehr in das Land zurück, dass er vor rund  150 Jahren verlassen hat beziehungsweise verlassen musste. Wir sind heute ein übervölkertes, hochtechnisiertes, von zahllosen Verkehrsadern zerschnittenes Land, in dem jeder Quadratmeter genutzt wird. Wir können, auch wenn wir alle es wollten, dem Wolf nur noch punktuell einen ihm zusagenden Lebensraum bieten. Seine „Heimkehr“ wird uns mehr Probleme bereiten als wir zu lösen imstande sind.

Heute können die Gemeinden/Jagdgenossenschaften das Jagdausübungsrecht in ihren Revieren für gutes Geld verpachten – und das tun sie ja flächendeckend auch. Wenn der Wolf mitjagt, werden die Reviere nur noch zu einem Bruchteil der heutigen Jagdpachten „verpachtbar“ sein. Es wäre also die Duldungspflicht der Wölfe durch den Gesetzgeber eine Art Teilenteignung. Wer erstattet dem Verpächter die Mindereinnahmen (verursacht durch die Anwesenheit der Wölfe)?

Es ist den Wanderschäfern nicht zumutbar, jeden Abend ihre Herde wolfssicher einzuzäunen. Das geht nicht bei uns und erst recht nicht in der Lüneburger Heide, wo die Heidschnuckenhalter dabei sind, aufzugeben. Die Heidschnucken sind ein Teil der Heide – und wer hält Erika und Wachholder kurz, wenn es die Heidschnucken nicht mehr tun? Der grüne Heilsbringer Robert Habeck kann uns bis heute nicht sagen, wer seine schleswig-holsteinischen Deiche beweidet und damit intakt hält, wenn die Schafhalter analog den Heidschnuckenhaltern in der Heide aufgegeben haben. Und das steht bevor! Ist es hinnehmbar, dass für die Feststellung eines Jägers, der in der Nähe von Berlin einen Wolf geschossen (die Todesursache ist eindeutig) und dann in einem See versenkt haben soll, eine Belohnung von sage und schreibe 7000 Euro ausgesetzt wurde? Bei „Aktenzeichen XY ungelöst“ beträgt die durchschnittliche Belohnung für die Ergreifung eines Mörders (der einen Menschen umgebracht hat), circa  2000 Euro. In welchen Land leben wir eigentlich?!

Bernd Krewer, Kinderbeuern

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