Öffentliche Interessen gefährdet

Zum Artikel "Ärzte warnen: Kassen sparen bei alten Patienten" (TV vom 22. September):

Nicht nur für notwendige ge riatrische Reha-Maßnahmen verweigern die Kassen die Kostenübernahme. Mein Fall: Zur Begründung der Verweigerungshaltung wird der kassenkonforme Medizinische Dienst (MDK) mit einem Aktengutachten ohne persönliche Untersuchung zur Verfahrensverschleppung vorgeschoben. Beim Antrag auf "Einstweiligen Rechtsschutz" vor dem Sozialgericht begründet "meine" Kasse die Verweigerung der Kostenübernahme für die vom Krankenhaus ärztlich empfohlene Reha-Maßnahme wie folgt: "Im Übrigen würden beim Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung öffentliche Interessen gefährdet." Nach einer Not-Operation mit andauernder ärztlich bescheinigter Einschränkung der Gesundheit verschleppt die Beklagte seit zwei Monaten die Entscheidung, vereitelt die notwendige klinische Reha-Betreuung und führt den Sinn des "Einstweiligen Rechtsschutzes" ad absurdum. Wenn sich der Rechtsanspruch auf Wiederherstellung der Gesundheit mit Verweigerung öffentlicher Interessen unterzuordnen hat, bleibt es dem Urteil des Lesers überlassen, ob diese Geisteshaltung nicht den zeitgemäßen Weg in die Euthanasie aufzeigt.

Manfred Kettern, Kesten

gesundheit

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