PARTEIEN

Zum Interview "Die Renaissance der FDP ist möglich" (TV vom 14. Oktober):

Wenn Wolfgang Kubicki der AfD vorwirft, sie wolle das "Abtreibungsrecht" abschaffen, dann ist das schon deshalb falsch, weil es ein solches Recht nicht gibt. Der Schwangerschaftsabbruch ist rechtssystematisch unter die Tötungsdelikte eingereiht und wird grundsätzlich als solches bewertet. Dass der Gesetzgeber ihn bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen für straffrei erklärt hat, ändert daran nichts. Im Übrigen kann es auch grundsätzlich kein Recht auf Abtreibung geben. Denn die Tötung eines vorgeburtlichen Menschen, dem mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zufolge in gleicher Weise Menschenwürde und Lebensrecht zukommen wie jedem von uns, kann niemals das Recht anderer sein. Es mag entschuldigende Gründe für eine Abtreibung geben, die zum Verzicht auf Strafverfolgung führen, aber selbst in solchen Fällen ist es aus der Sicht unseres Grundgesetzes schlichtweg unmöglich, von einem Recht auf Tötung des ungeborenen Kindes zu sprechen. Da Wolfgang Kubicki studierter Jurist ist, muss man davon ausgehen, dass ihm diese Fakten bekannt sind. Seine Äußerung im TV ist daher der Versuch einer bewussten Irreführung der Öffentlichkeit, mit der er gleichzeitig einen unliebsamen politischen Gegner diffamiert. Der ohnehin angeschlagenen Glaubwürdigkeit seiner Partei leistet er damit einen Bärendienst. Die AfD sollte sich durch solche Nebelkerzen nicht davon abbringen lassen, für einen rechtsstaatlich angemessenen Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen einzutreten. Michael Frisch, Trier Anm. d. Red.: Michael Frisch ist Vorsitzender des Kreisverbands der AfD.

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